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Leitfaden für Zusammenarbeit: Glossar mit Fachbegriffen zur transnationalen Zusammenarbeit

ABSICHTSERKLÄRUNG (LETTER OF INTENT)
Eine Absichtserklärung kann an einem gewissen Punkt der Projektentwicklung notwendig werden. Es empfiehlt sich in jedem Fall für alle beteiligten Partner, so früh wie möglich eine solche Erklärung, die die Absicht der verschiedenen Partner, sich an dem Kooperationsprojekt zu beteiligen, enthält, zu formulieren. Ebenso erklären die Partner darin, dass sie ihren Beitrag zum Projekt und den verschiedenen Aktionen, die dieses beinhaltet, leisten. Welche Informationen die Absichtserklärung enthält und wie detailliert diese ausfallen, richtet sich danach, in welcher Entwicklungsphase sich das Projekt befindet:
  • In Bezug auf das erste Treffen kann die Absichtserklärung lediglich die Aussage enthalten, dass es eine Kooperationsabsicht in den verschiedenen lokalen Gebieten gibt (möglich sind ebenfalls Angaben zum geplanten Besuch, vor allem zu dem Gebiet, welches das Treffen organisiert, zum Programm sowie dazu, wer welche Kosten übernimmt, um Missverständnisse zu vermeiden). Eine solche Absichtserklärung ist nicht zwingend erforderlich, es sei denn, sie muss dem Förderantrag, der gestellt wird, um finanzielle Mittel für den ersten Besuch zu erhalten, beigefügt werden. Ansonsten ist sie nur ein zusätzliches Plus, das das Engagement der Partner zeigt.
  • Nach dem ersten Besuch kann in einer Absichtserklärung festgehalten werden, wie die verschiedenen Partner mit dem Kooperationsprojekt weiter verfahren möchten. Es wird die Kooperationsabsicht formuliert und die Absichtserklärung wird vor der Partnerschaftsvereinbarung aufgesetzt.
AKTIVITÄTSPLAN
Die Festlegung eines Aktivitätsplans ist ein wichtiger Punkt bei der Entwicklung eines Kooperationsprojekts. In diesem Dokument werden die gemeinsamen Ziele in einen detaillierten Aktionsplan übertragen und die Aufgaben zwischen den Partnern verteilt. Den Inhalt des Aktivitätsplans vereinbaren alle Partner gemeinsam. Wenn der Aktionsplan aufgestellt wurde, haben die Partner:
  • individuelle und gemeinsame Ziele festgelegt und vereinbart.
  • das Projekt in verschiedene Phasen gegliedert und die für die jeweiligen Phasen bestimmten Aktionen festgelegt.
  • einen detaillierten Zeitplan (eindeutig festgelegter zeitlicher Rahmen) für die verschiedenen Schritte, die bis zum Ende des Projekts erforderlich sind (einschließlich Umsetzung, Begleitung, Bewertung und Kommunikation der Resultate), erstellt.
  • die Aufgaben zwischen dem Projektkoordinator und den Projektpartnern verteilt.
  • die Ressourcen für jede Phase und jeden Teil des Projekts geplant.

Diese Punkte werden alle schriftlich im Aktivitätsplan festgehalten. Dieser kann als Grundlage für die Festlegung der Partnerschaftsvereinbarung dienen.

BEGLEITUNG UND BEWERTUNG (GRUNDSTRUKTUR, INDIKATOREN)
Projektbegleitung ist ein Managementinstrument. Hierbei wird der tatsächliche Projektfortschritt auf der Grundlage von Projektbegleitindikatoren bewertet, die zu Beginn des Projekts festgelegt werden. Mithilfe von Begleitindikatoren können/sollten sowohl quantitative als auch qualitative Daten bewertet werden, wobei der Einsatz einheitlicher Begleitverfahren durch sämtliche Partner (einschließlich sich deckender gemeinsamer Indikatoren) von wesentlicher Bedeutung ist. Projektbegleitung ist ein interner Vorgang, den jeder einzelne Projektpartner für die jeweilige Aktion, für die er verantwortlich ist, durchführt. Der Projektkoordinator (leitender Partner) ist nicht nur für die Begleitung seiner lokalen Aktionen im Rahmen des Projekts verantwortlich, er hat auch die Aufgabe, das gesamte Kooperationsprojekt zu begleiten.

Die Projektbewertung ist ein Instrument zur Auswertung des in der Vergangenheit Erreichten, auf deren Grundlage künftige Vorgehensweisen angepasst werden können. Diese umfasst einen umfangreichen methodologischen Ansatz, der häufig zum Ende des Projekts zum Einsatz kommt. Hier liegt der Fokus ebenfalls auf den qualitativen und quantitativen Elementen, die mithilfe von Indikatoren, die zu Beginn des Projekts festgelegt werden, bewertet werden. In der Regel legen alle Partner gemeinsam fest, wie die Bewertung durchgeführt wird, d.h. welche Methode angewendet wird, welche Indikatoren ausgewählt werden usw. Häufig ist es Aufgabe des Projektkoordinators, die Bewertung intern durchzuführen, es sei denn, diese Aufgabe wird an externe Evaluatoren vergeben. Die Bewertungsmethode sollte zu Beginn des Projekts von allen Partnern gemeinsam festgelegt werden. Darüber hinaus kann die Bewertung dazu beitragen, das Projekt zu verwalten und die ursprünglichen Ziele nicht aus den Augen zu verlieren.

Indikatoren beziehen sich auf Themen, die direkt mit dem Projekt zusammenhängen und lassen sich anhand von Fragen verdeutlichen, z. B.: Hat sich die Zufriedenheit der Besucher des Gebiets erhöht, seit ein Tourismusprojekt gestartet wurde und/oder ist die Bettenbelegung in den Partnerregionen angestiegen? Haben sich die lokalen Produktionsmethoden verbessert und wie hat sich diesbezüglich der Umsatz der lokalen Erzeuger entwickelt (bei Projekten, die sich auf lokale Erzeugnise beziehen)? Indikatoren sind ein Bestandteil der Bewertung.

DATENBANK (LOKALE AKTIONSGRUPPEN)
Die Kontaktstelle des ENRD hat eine Datenbank entwickelt, in der sich die Kontaktdaten für jede LAG und Informationen zu dem jeweiligen Gebiet, wie z. B. die Hauptthemen im Rahmen der Leader-Strategie und die Aktivitäten der Partnerschaft, befinden.
DATENBANK (LEADER-KOOPERATIONSANGEBOTE)
Die Kontaktstelle des ENRD hat eine Datenbank entwickelt, in der die lokalen Aktionsgruppen ihre Kooperationsanzeigen veröffentlichen können. Sie können dann potentielle Partner für ein laufendes Projekt, das sie erweitern möchten, suchen oder um potentielle Partner für neue Kooperationsprojekte werben. Die Informationen können mit Hilfe der Suchmaske und der Stichwortsuche schnell und einfach abgerufen werden.
FINANZMANAGEMENT
An einem Kooperationsprojekt sind naturgemäß mehrere Partner beteiligt, die alle bestimmte, auf das Projekt bezogene Aktionen durchführen, deren finanzielle Aspekte stets überwacht werden müssen. Die Verwaltung der Finanzen eines Kooperationsprojekts ist eine Aufgabe, die Erfahrung im Bereich Buchhaltung und Finanzen voraussetzt. Die lokale Aktionsgruppe, die das Projekt koordiniert, übernimmt in der Regel diese Aufgabe. Die Person, die mit dieser Aufgabe betraut wird, ist für folgende Punkte verantwortlich:
  • Überwachung des Budgets, um zu prüfen, ob die sich die Entwicklung der Ausgaben zum Gesamtbudget des Projekts stimmig verhält, dies beinhaltet das Zusammentragen von Informationen zu den Ausgaben, die von den verschiedenen Partnern gemacht werden.
  • Durchführung von Zahlungen an die Partner, falls die Partnerschaft diese Möglichkeit vorsieht.
FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN / KOFINANZIERUNG
Die Bedingungen, die für bestimmte Finanzierungsmöglichkeiten erfüllt werden müssen, passen möglicherweise nicht genau zu den Zielen des Projekts (auch bei Kooperationen nach Maßgabe des Schwerpunkts 4). Ganz gleich welche Art der Finanzierung in Betracht gezogen wird, ist es hilfreich, vor Beginn die nachfolgende Frage zu beantworten: Sind die Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um die Mittel zu erhalten, mit dem Projekt vereinbar? Es geht darum, dem Projektziel bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten treu zu bleiben.

Werden mehrere Finanzierungsquellen benötigt, um das Budget abzudecken, sollten die folgenden Punkte besondere Beachtung finden:
  • Sind die Finanzierungsquellen miteinander kompatibel (vergessen Sie nicht, dass es nicht möglich ist, andere EU-Fördermittel mit ELER-Fördergeldern zu kombinieren)?
  • Kann der Zusammenhalt des Projekts gewahrt werden (insbesondere, wenn sich jede Finanzierungsquelle nur auf einen bestimmten Teil des Projekts bezieht)?
  • Sind die Fristen zur Einreichung der Antragsformulare für die verschiedenen Quellen miteinander und mit dem Projekt vereinbar?
  • Wie viel Zeit wird benötigt, um die verschiedenen Fördermittel zu verwalten?
FÖRDERFÄHIGKEIT (DER KOSTEN)
Die Regelungen zur Förderfähigkeit gelten - wie für jede lokale Aktion - auch für die Ausgaben, die sich auf die Kooperation beziehen. Im Allgemeinen gelten ähnliche Regelungen wie für Kosten in Verbindung mit lokalen Aktionen und diese sind mit den EU-Vorschriften und Regelungen auf nationaler Ebene verknüpft. In einigen Mitgliedstaaten oder Regionen können jedoch zusätzliche Regelungen gelten, die sich speziell auf Kooperationen beziehen. Dies ist im Vorfeld abzuklären.
FÖRDERFÄHIGKEIT (SCHWERPUNKTE / MASSNAHMEN, AUF DIE SICH DIE KOOPERATION BEZIEHEN KANN)
Sobald das Ziel und der Inhalt des Projekts eindeutig festgelegt wurden, ist es wichtig, zu prüfen, inwieweit das Projekt den folgenden Regelungen entspricht:
  • von den Verwaltungsbehörden festgelegte Leader-Regelungen zur Förderfähigkeit von Kooperationen (einschließlich der Schwerpunkte/Maßnahmen, auf die sich die Kooperation beziehen kann und folglich die Art der Ausgaben, die für eine Förderung in Betracht kommen)

  • Regelungen zur Förderfähigkeit der Kofinanzierer
GEMEINSAME AKTIVITÄTEN
Ein Kooperationsprojekt sollte aus gemeinsamen Aktivitäten bestehen. „Gemeinsame“ Aktivität bedeutet in diesem Zusammenhang, dass diese „gemeinsam“ durchgeführt wird. Gemeinsame Aktivitäten können sich auf den Kapazitätsaufbau oder den Austausch von Erfahrungen zur lokalen Entwicklung mithilfe von gemeinsamen Publikationen, Schulungen, Twinning-Vereinbarungen (Austausch von Programm-Managern und Mitarbeitern), die zur Übernahme der gemeinsamen Verfahrens- und Vorgehensweise oder zur Erarbeitung einer gemeinsamen oder koordinierten Entwicklungsarbeit führen, beziehen.
KOFINANZIERUNG
(Transnationale) Kooperationsprojekte im Rahmen von Leader, deren Förderung bewilligt wurde, erhalten einen Teil der öffentlichen Mittel aus dem ELER. Für eine 100-%ige Finanzierung ist der Restbetrag über eine Kofinanzierung zu decken, d.h. entweder über andere öffentliche Fördergelder oder private Mittel. Diese Gelder können von lokalen, regionalen und/oder nationalen Behörden oder Programmen stammen.

Hinweis: Es ist nicht möglich, andere europäische Fördermittel für die Kofinanzierung von (transnationalen) Kooperationsprojekten im Rahmen von Leader in Anspruch zu nehmen.
KOMMUNIKATION (EXTERN, VERBREITUNG DER ERGEBNISSE)
(Externe) Kommunikation: Kooperation braucht Zeit und Ressourcen und für Personen, die mit der Thematik nicht vertraut sind, ist oft nicht klar, welche Vorteile die Zusammenarbeit bringt. Wenn die verschiedenen Schritte, Erfolge, Ergebnisse usw. kommuniziert werden, ist dies hilfreich, damit die Menschen verstehen, um was es geht und sich davon überzeugen können. Darüber hinaus können einfache Instrumente entwickelt werden, um mit Bürgern und Einwohnern zu kommunizieren und diese noch besser über die europäischen Aktionen zur Unterstützung der lokalen Entwicklung zu informieren und die Wahrnehmung zu fördern.
KOMMUNIKATION (KOMMUNIKATIONSFLUSS, INTERN, SPRACHE)
(Interne) Kommunikation: Die Mittel, Verfahren und Instrumente zur Erleichterung der Kommunikation zwischen den Partnern müssen frühzeitig geplant werden. Denn bei einem Kooperationsprojekt kann selbst dann, wenn die verschiedenen Partner und die lokalen Akteure des Gebiets großen Einsatz zeigen, die Gefahr bestehen, dass es zurückfällt, wenn die regelmäßige Kommunikation, die für das Tagesgeschäft notwendig ist, nicht im Voraus geplant wird. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen:
  • Die Sprache, in der die Beteiligten sich verständigen: Selbst wenn es möglich ist, alle Unterlagen übersetzen zu lassen und/oder Dolmetschleistungen in Anspruch zu nehmen, ist es notwendig, dass die Personen, die für die fachlichen Aspekte verantwortlich sind, eine Sprache als gemeinsame Arbeitssprache festlegen, um das Projekt erfolgreich durchführen zu können. Die Sprache, in der gearbeitet wird, kann individuell zwischen dem Projektkoordinator und den jeweiligen Partnern vereinbart werden (z. B. Englisch mit Partner 1 und Deutsch mit Partner 2), idealerweise jedoch verständigen sich alle Partner in einer Sprache.

  • Kommunikationsfluss: Wann kommunizieren die Partner, welche Kommunikationsmethode verwenden sie? Die Kommunikation per Telefonkonferenz oder Einzelgespräch sollte regelmäßig (z. B. alle 10 Tage) eingeplant werden und dementsprechend sind auch die Themen, die die Kommunikation zwischen den Partnern erfordern, festzulegen.
KONTAKTSTELLE DES ENRD
Die Kontaktstelle des Europäischen Netzwerks für ländliche Entwicklung (European Network for Rural Development, ENRD) vereinfacht die transnationale Zusammenarbeit nach Maßgabe des Schwerpunkts 4 des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Es werden verschiedene Arten der Unterstützung angeboten:
  • Tools, wie z. B. eine LAG-Datenbank, eine Datenbank mit Leader-Kooperationsangeboten, ein Leitfaden für transnationale Zusammenarbeit (siehe ../../../../leader/de/leader_de.html)
  • Förderung der Zusammenarbeit durch die Teilnahme an Veranstaltungen mit Kooperationsbezug (z. B. werden auf diesen Veranstaltungen Partnerschaftsangebote vorgestellt und/oder Treffen zwischen potentiellen Partnern erleichtert)
KOOPERATIONSVEREINBARUNG (STRUKTUR, ENTSCHEIDUNGSFINDUNG)
Die Kooperationsvereinbarung ist ein Vertrag, dessen rechtliche Form in mindestens einem der Partnerländer anerkannt wird. Die Vereinbarung wird von allen Partnern unterzeichnet. In der Kooperationsvereinbarung sind die allgemeinen Bedingungen der Partnerschaft, die Aufgaben und Pflichten der Partner, das Gesamtbudget und die Verteilung des Budgets sowie die anzuwendenden Methoden und Verfahren, die von allen Partnern gemeinsam vereinbart werden, festgelegt (einschließlich der Verfahren zur Entscheidungsfindung in Bezug auf das Projekt).

Es wird empfohlen, die Kooperationsvereinbarung zu fixieren, bevor die Partner ihre jeweiligen Zuschussverträge unterzeichnen, um unangenehme Überraschungen im Voraus auszuschließen.

Bei einigen Verwaltungsbehörden ist eine unterzeichnete Kooperationsvereinbarung eine Pflichtvoraussetzung, damit der Zuschussvertrag unterzeichnet werden kann. In einigen Fällen kann die Kooperationsvereinbarung auch schon zum Zeitpunkt der Einreichung des Förderantrags erforderlich sein.
KOORDINIERENDE LAG
Siehe Projektkoordinator
LEITENDER PARTNER (PROJEKTKOORDINATOR, AUFGABEN)
Siehe Projektkoordinator
LOKALE AKTIONSGRUPPE
Eine lokale Aktionsgruppe (LAG) ist eine öffentlich-private Partnerschaft, die das Ziel verfolgt, das langfristige Potential eines bestimmten Gebiets zu verbessern. Zudem ist sie in der Lage, eine Entwicklungsstrategie für dieses Gebiet festzulegen und umzusetzen.

Eine LAG sollte sowohl öffentliche als auch private Partner vereinen und die bestehenden lokalen Interessengruppen aus den verschiedenen sozioökonomischen Bereichen des Gebiets ausgewogen repräsentieren. Im Entscheidungsgremium der LAG müssen Vertreter der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie der Zivilgesellschaft, z. B. Landwirte, Frauen und junge Menschen aus dem ländlichen Raum und deren Vereinigungen, zu mindestens 50 Prozent vertreten sein.

Die Auswahl der LAG für die Umsetzung einer lokalen Entwicklungsstrategie erfolgt auf der Grundlage von Kriterien, die auf Programmebene von der Verwaltungsbehörde festgelegt werden.

Die lokale Aktionsgruppe ist die Einrichtung, die vorrangig dafür geeignet ist, durch ELER geförderte Kooperationsprojekte durchzuführen. Dies geschieht entweder direkt oder indirekt über einen Projektträger in dem betreffenden Gebiet.
MEHRWERT (DER ZUSAMMENARBEIT)
Der Mehrwert einer Zusammenarbeit besteht in dem zusätzlichen Nutzen, den diese den Partnergebieten, Einrichtungen, Menschen und Bürgern bringt. Des Weiteren können durch die Zusammenarbeit Ergebnisse erzielt werden, die ohne diese nicht möglich sind (oder wesentlich schwieriger bzw. nicht auf diesem Niveau erreicht werden können). Die Zusammenarbeit sollte die lokalen Aktionen dahingehend ergänzen, dass diese zur Erreichung der Ziele der lokalen Entwicklungsstrategie beiträgt.

Der zusätzliche Nutzen kann sich direkt für die Situation in der Region ergeben und kann sich auf einen oder mehrere der nachfolgenden wesentlichen Punkte der lokalen Entwicklung beziehen: sozialer Zusammenhalt, Identität, lokales Image, Wettbewerbsfähigkeit, Entwicklung von Technologien, soziale Integration, Aktivitäten, Arbeitsplätze usw. Weiterhin kann der Mehrwert direkt mit dem in Verbindung stehen, was die Partnerschaft mit den erweiterten Ressourcen (primär oder sekundär) erreicht: Vorteile durch Gemeinsamkeiten oder Ergänzungen, Erreichen einer kritischen Größe, Erreichen von Kosteneinsparungen, Entwicklung neuer Produktionsmethoden, Erschließung neuer Finanzquellen, Erwerb neuer Kompetenzen.
MEMORANDUM OF UNDERSTANDING (PARTNERSCHAFT)
Siehe Partnerschaftsvereinbarung
NATIONALE NETZWERKE FÜR LÄNDLICHE RÄUME (UNTERSTÜTZUNG AUF NATIONALER EBENE)
In jedem Mitgliedstaat wurde gemäß Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates ein nationales Netzwerk für ländliche Räume errichtet. Die Hauptziele und -pflichten dieser nationalen Netzwerke für ländliche Räume sind:
  • Zusammenführung der im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums tätigen Organisationen und Verwaltungen

  • Erleichterung des Austausches von Fachwissen auf Ebene des Mitgliedstaates sowie Unterstützung der Umsetzung und Bewertung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und Sicherstellung sowie Koordinierung des Informationsflusses zwischen der lokalen, nationalen und europäischen Ebene.
  • Entwicklung eines Aktionsplans, der Folgendes umfasst: Wissensaustausch (Ermittlung und Analyse von übertragbaren bewährten Verfahren mit dazugehörigen Informationsmaßnahmen, Organisation des Austauschs von Erfahrungen und Fachwissen); Schulung (Ausarbeitung von Schulungsprogrammen für lokale Aktionsgruppen in der Gründungsphase);
    praktische Unterstützung für die gebietsübergreifende und transnationale Zusammenarbeit.
NUTZBARMACHUNG
Mit Nutzbarmachung ist in diesem Zusammenhang das Aneignen und das Verbreiten von Wissen gemeint, das während der Entwicklung und Umsetzung eines Kooperationsprojekts erworben wird. Dazu zählt das Zusammentragen von Informationen zu den Prozessen und von Projektergebnissen sowie deren Nachverfolgung zum Zwecke der weiteren Nutzung. Neben vielen weiteren Verwendungsmöglichkeiten stehen die nachfolgenden beiden Möglichkeiten im Vordergrund:
  • Intern: Die Festlegung, Entwicklung, Umsetzung und Bewertung eines Kooperationsprojekts kann sich als schwierig erweisen, insbesondere dann, wenn es das erste Projekt ist, das in einem bestimmten Gebiet durchgeführt wird oder die Akteure ein solches Projekt zum ersten Mal in Angriff nehmen. Es ist daher von großer Bedeutung, die Instrumente zur Nutzbarmachung zu Beginn des Projekts festzulegen und dabei zu beachten, dass man dazu neigt, Dinge schnell zu vergessen und dass Personen, die im Gebiet am Projekt mitwirken, möglicherweise nicht für die gesamte Dauer beteiligt sind. Damit Erfahrungen, die gemacht wurden, nicht in Vergessenheit geraten und genutzt werden können, ist es wichtig, dass die verschiedenen Schritte eines jeden Projekts schriftlich festgehalten werden, ebenso wie Berichte darüber, was gut lief, wie Hindernisse überwunden wurden, welche Ergebnisse erzielt wurden, was man hätte besser machen können usw. Dies trägt ebenfalls dazu bei, die lokalen Akteure an das Projekt zu binden.

  • Externe Kommunikation: Kooperation braucht Zeit und Ressourcen und für Personen, die mit der Thematik nicht vertraut sind, ist oft nicht klar, welche Vorteile die Zusammenarbeit bringt. Wenn die verschiedenen Schritte, Erfolge, Ergebnisse usw. kommuniziert werden, kann dies nur positiv und hilfreich sein, damit die Menschen verstehen, um was es geht und sich davon überzeugen können. Darüber hinaus können einfache Instrumente entwickelt werden, um mit Bürgern und Einwohnern zu kommunizieren und diese auf die europäischen Aktionen zur Unterstützung der lokalen Entwicklung aufmerksam zu machen kann.
PARTNER (AUFGABEN, ENGAGEMENT)
An einem Kooperationsprojekt beteiligen sich mindestens zwei Partner, manchmal aber auch wesentlich mehr (einige Projekte wurden mit Partnern aus über zehn verschiedenen Gebieten durchgeführt). Bei den Partnern kann es sich um lokale Aktionsgruppen, falls die LAG Projektträger ist, und/oder (öffentliche oder private) Projektträger handeln, wobei mindestens ein Partner in einem Leader-Gebiet ansässig ist, damit das Kooperationsprojekt im Rahmen des ELER förderfähig ist.

Jeder Partner hat eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen, für die er bestimmte Aktionen umsetzt und einige bestimmte Ressourcen bereitstellt. Diese werden in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegt.

Jeder Partner verpflichtet sich aufgrund der Vereinbarung, der er zugestimmt hat, dazu, bestimmte Aufgaben zu erfüllen und er ist für die Erfüllung (auch in finanzieller Hinsicht) gegenüber den anderen Partnern und der Verwaltungsbehörde verantwortlich.
PARTNERSCHAFTSVEREINBARUNG
Mit der Partnerschaftsvereinbarung erklären die Partner erstmalig formal ihre Kooperationsabsicht. Im Gegensatz zur Kooperationsvereinbarung, die später aufgesetzt wird, handelt es sich dabei nicht um ein rechtlich bindendes Dokument. In einer Partnerschaftsvereinbarung verpflichtet sich jeder Partner a) bestimmte vereinbarte Aufgaben zu übernehmen und b) für diese Aufgaben gegenüber den anderen Partnern und der Verwaltungsbehörde die finanzielle Verantwortung zu tragen.

Komplexere Partnerschaftsvereinbarungen können in Form einer umfassenderen Absichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU) aufgesetzt werden, um wichtige Regelungen und Vorhaben festzuschreiben. Diese Erklärungen sind in der Regel zwar rechtlich nicht verbindlich, dennoch wird hierin etwa festgelegt, wer der leitende Partner ist oder wer für die Koordinierung der Antragsstellung und/oder die Erstellung des Förderantrags zuständig ist usw.
PARTNERSUCHE (DATENBANKEN, ANZEIGE)
Für die Partnersuche stehen Datenbanken zur Verfügung und in den meisten Fällen sind diese untereinander verlinkt. Die nationalen Netzwerke haben ihre eigenen Datenbanken für die Suche nach Kooperationspartnern, die die Europäische Datenbank für Leader-Kooperationsangebote, die auf der Website des ENRD zur Verfügung steht, ergänzen. Je nach Art der Kooperation (gebietsübergreifend oder transnational) können Partner vorzugsweise über das eine oder das andere Tool gesucht werden.

Die lokalen Aktionsgruppen (oder Projektträger, die sich in einem Leader-Gebiet befinden) können eine Anzeige in den Datenbanken veröffentlichen. Diese Anzeige zur Partnersuche kann in den meisten Fällen mit Hilfe einer einfachen Online-Vorlage erstellt werden. Die Vorlagen, die verwendet werden, sind ähnlich aufgebaut und manchmal auch identisch. Dies sorgt für Einheitlichkeit, vereinfacht das Schalten der Anzeige über mehr als ein Tool und steigert somit die Chancen den „perfekten“ Partner zu finden.

Es ist auch möglich, Partner außerhalb der Netzwerke für ländliche Räume zu suchen (auf nationaler oder europäischer Ebene).
PARTNERSUCHE (KOOPERATIONSBÖRSEN)
Kooperationsbörsen und Veranstaltungen auf europäischer Ebene im Allgemeinen bieten gute Gelegenheiten, um potentielle Partner zu treffen. Dies setzt jedoch voraus, dass Thema, Bedarf und Ziele für den Zweck der Partnersuche festgelegt wurden. Dazu können Sie im Vorfeld die Vorlage „Partnersuche“, die Ihnen die Kontaktstelle des ENRD zur Verfügung stellt, nutzen. Weiterhin können Sie sich zu diesem Thema von den nationalen Netzwerken für ländliche Räume und von der ENRD-Kontaktstelle beraten lassen.
PRAKTISCHE UNTERSTÜTZUNG BEI DER VORBEREITUNG
Zur Durchführung der ersten Schritte, die notwendig sind, um ein Kooperationsprojekt auszuarbeiten und auszugestalten, erhält eine lokale Aktionsgruppe praktische Unterstützung, z. B. für:
  • die ersten Treffen zwischen den Partnern zur Festlegung der gemeinsamen Ziele,
  • die Durchführung von Machbarkeitsstudien in allen Gebieten, die sich am Kooperationsprojekt beteiligen möchten,
  • die Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten,
  • Übersetzungskosten.
PRAKTISCHE UNTERSTÜTZUNG
Die lokalen Aktionsgruppen erhalten praktische Unterstützung, die ihnen die Arbeit erleichtert und bei der Entwicklung von konkreten Instrumenten zur Vorbereitung oder Umsetzung eines Kooperationsprojekts hilft: z. B. bei der Bedarfsermittlung, Partnersuche, Festlegung gemeinsamer Ziele eines Projekts, Umsetzung von Aktionen, Begleitung und Bewertung. Diese Art der Unterstützung wird häufig extern angeboten, entweder über Einrichtungen, die diese Aufgabe haben (wie z. B. nationale und regionale Netzwerke und die ENRD-Kontaktstelle) oder über externe Berater, die speziell für diese Zwecke beauftragt werden. Diese Hilfe können sich mehrere lokale Aktionsgruppen teilen.
PROJEKTBETEILIGTE
Verschiedene Akteure sind an einem Kooperationsprojekt beteiligt:
  • lokale Aktionsgruppen, die das Projekt entweder direkt umsetzen oder es unterstützenlokale Projektträger, falls die lokalen Aktionsgruppen das Projekt nicht selbst umsetzten
  • Kofinanzierer (oder potentielle Kofinanzierer)
  • Fachleute, die mit dem Thema des Kooperationsprojekts vertraut sind (z. B. Akademiker an Universitäten, Forscher,…)
  • Koordinatoren der Projektpartner (siehe Projektkoordinator)
  • lokale Unternehmen, die ein besonderes Interesse an den vom Projekt erwarteten Ergebnissen haben
  • lokale Bevölkerung
  • usw.
Die am Projekt beteiligten Akteure sind wichtig und es ist notwendig, dass der ein oder andere bereits von Beginn an einbezogen wird (insbesondere die Kofinanzierer, deren Beteiligung an einem bestimmten Punkt von entscheidender Bedeutung ist). Genauso wichtig ist es, die Akteure über den Stand des Projekts, die verschiedenen Schritte und die erzielten Ergebnisse auf dem Laufenden zu halten. Die Kommunikation mit den Akteuren dient dazu, die Zusammenarbeit verständlicher zu machen und verbessert das Engagement für die Kooperationsidee.
PROJEKTIDEE (KOOPERATION, LOKALE STRATEGIE)
Die Idee für ein Kooperationsprojekt braucht einen stabilen lokalen Rückhalt. Diese Entwicklung braucht Zeit. Die Kooperationsidee sollte außerdem die lokale Strategie stärken und Lösungen für die in der Region ermittelten Probleme anbieten. Eine der wesentlichen Fragen, die man sich bei der Erarbeitung oder Entstehung einer Kooperationsidee stellen sollte, ist folgende: Bei welchen Problemen, die wir nicht selbst oder allein nicht genauso gut lösen können, kann uns die Kooperation weiterhelfen?

Die Kooperationsidee sollte so präzise und ausgereift sein, dass potentielle Partner gewonnen werden können, jedoch nicht zu genau definiert sein, um wiederum potentielle Partner nicht abzuschrecken. Daher empfiehlt es sich, Möglichkeiten offen zu lassen, damit die potentiellen Partner eigene Vorschläge für das Projekt machen können.

Wenn eine nützliche Kooperationsidee ausgearbeitet wurde, sollte man sich vor Beginn des Kooperationsprojekts einen Überblick über die Projekte verschaffen, die es in Europa zu diesem Thema möglicherweise schon gibt (d.h. mit Hilfe der Datenbanken, die die nationalen Netzwerke für ländliche Räume bzw. das ENRD und dessen Kontaktstelle zur Verfügung stellen). Diese Informationen ermöglichen eine weitere Spezifizierung der Idee für das Kooperationsprojekt und bilden die Grundlage für die Erstellung der Kooperationsanzeige, die dabei hilft, passende Partner zu finden.
PROJEKTKOORDINATOR (KOORDINIERENDE LAG) = LEITENDER PARTNER
An einem Kooperationsprojekt sind verschiedene Partner beteiligt. Um ein Projekt reibungslos durchführen zu können, ist es von großer Bedeutung, dass jeder Partner eindeutig weiß, was von ihm erwartet wird und welche Aufgaben er hat (was muss erledigt werden, wann und mit welchen Mitteln). Idealerweise wird für jede Partnerstruktur eine für die Kooperation verantwortliche Person ernannt, um zu gewährleisten, dass genügend lokale Ressourcen zur Verfügung stehen, um das Kooperationsprojekt in jedem Partnergebiet zu begleiten. Diese Personen sind die Projektkoordinatoren auf lokaler Ebene.

Des Weiteren gibt es neben diesen Koordinatoren auf lokaler Ebene eine LAG, die das gesamte Projekt koordiniert (dies ist außerdem eine Pflichtvoraussetzung, um die Vorschriften auf EU-Ebene sowie auf nationaler oder regionaler Ebene zu erfüllen).

Das heißt, dass einer der Partner eindeutig, ggf. durch die Partnerschaftsvereinbarung, zum Projektkoordinator für das gesamte Projekt bestimmt wird. Falls dieser Partner eine Einrichtung bzw. Struktur darstellt, wird innerhalb dieser Struktur eine Person zur Kontaktperson bestimmt, die für alle Angelegenheiten in Bezug auf das Kooperationsprojekt verantwortlich ist. Bei dem Projektkoordinator für das gesamte Projekt liegt die endgültige Verantwortung für die Umsetzung des Projekts. Er fungiert als Kontaktstelle für die nationalen und/oder regionalen Behörden und liefert diesen Informationen in Bezug auf Förderanträge und die tatsächlichen Ergebnisse (dies schließt die Koordinierung der Berichterstattung ein).

Der koordinierenden LAG müssen einige Funktionen übertragen werden, damit diese eine „echte“ leitende Rolle einnehmen kann. Zusätzliche Funktionen können auf der Grundlage von Vereinbarungen übertragen werden. Die koordinierende LAG erhält üblicherweise die folgenden Aufgaben, die der Projektpflege dienen:
  • Lenkung und Koordinierung der Projektentwicklung: Dies umfasst u.a. die Vorbereitung der Kooperationsvereinbarung, in der das Kooperationsprojekt vorgestellt wird (Beschreibung des Projekts und Festlegung der jeweiligen Pflichten der verschiedenen lokalen Aktionsgruppen)
  • Koordinierung der finanziellen Angelegenheiten des Projekts: Die koordinierende LAG stellt sicher, dass jeder Partner den Antrag für seinen Teil des Projekts rechtzeitig einreicht und sammelt Informationen zu diesen Anträgen (diese Informationen stehen dann jeder Gruppe und den betreffenden regionalen oder nationalen Behörden zur Verfügung).
  • Lenkung und Koordinierung der Umsetzung des Projekts und der Aufgaben, die jeder Partner zu erledigen hat, um die korrekte Umsetzung im Hinblick auf das gemeinsame Projekt sicherzustellen. Die koordinierende LAG überprüft, ob jede Leader-Gruppe den Verpflichtungen nachkommt, die sie für die ordnungsgemäße Umsetzung des gemeinsamen Projekts eingegangen ist. Sie koordiniert die Kommunikation zwischen den Partnern (kontinuierlicher Austausch, regelmäßige Aktualisierungen zum Projektfortschritt, spezielle Kommunikation beim Erreichen von Meilensteinen).
  • Förderung und Begleitung des Kooperationsprojekts: Überwachung der finanziellen Angelegenheiten in Bezug auf die entstehenden Kosten und die gesicherten Einnahmen, Organisation des Austauschs zwischen den Gruppen, Erstellung der Begleitdokumente zur Umsetzung des Projekts.
  • Bewertung des Kooperationsprojekts.
Hinsichtlich der Verantwortung hat die koordinierende LAG eine moralische Verantwortung für das gesamte Projekt. Sie ist jedoch in rechtlicher (und finanzieller Hinsicht) nur für die Aktionen, die sie selbst direkt umsetzt und für die sie mit der Verwaltungsbehörde einen Vertrag abgeschlossen hat, verantwortlich.
PROJEKTPLAN (AKTIVITÄTSPLAN)
Siehe Aktivitätsplan
PROJEKTTRÄGER
Ein Projektträger ist eine Person oder eine Einrichtung, die die tatsächliche Umsetzung des Kooperationsprojekts übernimmt. In Bezug auf die transnationale Zusammenarbeit im Rahmen von Leader ist der Projektträger entweder die LAG selbst oder ein lokaler Akteur aus dem LAG-Gebiet.
STRATEGIE (KOOPERATIONSIDEE, LOKALE STRATEGIE)
Eine LAG hat die Aufgabe, die lokale Entwicklungsstrategie eines Gebiets umzusetzen. Ein Kooperationsprojekt soll einige der Problemstellungen, die in dieser Strategie festgelegt sind, angehen und somit zur Erreichung der Ziele der lokalen Strategie beitragen.

Des Weiteren sollte die Kooperation selbst sich nach einer klar definierten Kooperationsstrategie richten, insbesondere dann, wenn in einem Gebiet mehrere Kooperationsprojekte umgesetzt werden. Diese Strategie wird dann in die lokale Strategie einbezogen oder ergänzt diese.

Eine Kooperationsstrategie kann sich auf die Umsetzung von verschiedenen Kooperationsprojekten im Rahmen unterschiedlicher Programme oder Fördermöglichkeiten (einschließlich Leader im Rahmen von ELER) beziehen.
ZAHLUNG (VORGEHENSWEISE)
Bei der Umsetzung eines Kooperationsprojekts entstehen Ausgaben für individuelle oder gemeinsame Aktionen im Rahmen des Projekts. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten unter den verschiedenen Partnern aufzuteilen:
  • Der einfachste Weg besteht darin, dass jeder Partner direkt die Begleichung einiger Rechnungen übernimmt. Im Idealfall begleicht jeder Partner seinen Anteil an den Gesamtkosten des Projekts, der in der ersten Budgetvereinbarung bzw. in der Partnerschaftsvereinbarung festgelegt wurde.

  • Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass ein Partner alle Rechnungen begleicht und danach den Partnern die Kosten in Rechnung stellt, die dem vereinbarten Budgetanteil entsprechen. Dies ist wesentlich komplexer, da die Partner Vereinbarungen treffen müssen und Absprachen mit den beteiligen Behörden erforderlich sind.
ZUGEHÖRIGKEIT (AUFGABEN DER PARTNER, ENGAGEMENT)
Damit ein Kooperationsprojekt reibungslos umgesetzt werden kann, ist es wichtig, dass sich alle Partner für das Projekt einsetzen. Das Engagement bezieht sich dabei auf verschiedene Aspekte:
  • Erstens sollte jeder Partner das Gefühl haben, dass er zu dem Projekt gehört und dass dieses in direktem Zusammenhang zur territorialen Entwicklungsstrategie des Gebiets steht. Diese Einstellung kann nur erreicht werden, wenn der Partner an der Gestaltung des Projekts und der Entwicklung der Aktionen für die Umsetzung beteiligt ist.

  • Zweitens wird das Engagement des Partners auch vertraglich im Sinne von Dokumenten, insbesondere in der Partnerschaftsvereinbarung, fixiert. Diese beinhaltet Details zur Verteilung der Aufgaben sowie zu den Ergebnissen und Ressourcen, die jeder Partner beisteuert.
In Bezug auf den Grad des Engagements, das erwartet wird, ist der kulturelle Hintergrund der Partner zu berücksichtigen. Es ist wichtig, dass man das Verständnis der Aufgaben nicht starr auslegt, sondern flexibel bleibt und aus diesem Grund auf die tatsächliche Definition der Aufgaben achtet, damit die Arbeitsabläufe während der Umsetzung des Projekts reibungslos funktionieren und Fortschritte erzielt werden.
ZUSAMMENARBEIT (GEBIETSÜBERGREIFEND)
Ein Projekt, das lokale Aktionsgruppen (oder Akteure aus deren Gebiet) in einem Mitgliedstaat miteinander verbindet. Es gelten dieselben EU-Regelungen wie für die transnationale Zusammenarbeit. Auch gibt es wie für die transnationale Zusammenarbeit auf nationaler Ebene zusätzliche Vorschriften, die in den Mitgliedstaaten/Regionen unterschiedlich sein können. Einige sehen z. B. nur eine Zusammenarbeit zwischen lokalen Aktionsgruppen vor, andere wiederum ermöglichen die Kooperation mit einer „ähnlichen lokalen Struktur zur Entwicklung des ländlichen Raums“.
ZUSAMMENARBEIT (TRANSNATIONAL)
Ein Projekt, das lokale Aktionsgruppen (oder Akteure aus deren Gebiet) aus mindestens zwei verschiedenen Ländern miteinander verbindet. Es ist vorgeschrieben, dass eine der lokalen Aktionsgruppen nach Maßgabe des Schwerpunkts 4 ausgewählt wird. Die Umsetzung des Projekts muss von einer LAG, die die Koordination übernimmt, geleitet werden. Die Zusammenarbeit ist möglich für Partnerschaften gemäß Artikel 59 (e) der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (öffentlich-private Partnerschaften) und andere lokale Gruppen im ländlichen Raum, die die nachfolgenden Kriterien erfüllen:
  1. Eine lokale Gruppe muss im Bereich der ländlichen Entwicklung aktiv sein und in der Lage sein, eine Entwicklungsstrategie für ein geographisches Gebiet zu entwickeln.

  2. Die lokale Gruppe ist als Partnerschaft zwischen lokalen Akteuren organisiert.
Die weiteren Regelungen können von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat verschieden sein. Für einige lokale Aktionsgruppen gilt beispielsweise, dass sie mit Partnern zusammenarbeiten können, die ähnlich strukturiert sind (lokal und ländlich) und sich an einem beliebigen Ort weltweit befinden können, anderen wiederum ist es nur gestattet, mit lokalen Aktionsgruppen in anderen Mitgliedstaaten zusammenzuarbeiten.
Zuletzt aktualisiert: 23/10/2012 | Oben