TNC-Planung
Vorbereitung eines Kooperationsprojekts
Erstellen eines Projektbegleitrahmens
Sämtliche Anträge müssen nähere Informationen zu den angestrebten Zielen und oftmals auch erwartete quantifizierte Ergebnisse umfassen.
Quantifizierungen sollten hierbei nicht als eine bürokratische Hürde betrachtet werden, sondern als ein wichtiges Instrument zur Nachverfolgung und Überwachung der Leistungen der Partnerschaft.
Die zahlenmäßig konkretisierten Ergebnisse sind vorab von allen Partnern zu genehmigen. In diesem Zusammenhang können auch qualitative Zielsetzungen Erwähnung finden. Zu beachten ist, dass Sie von Zeit zu Zeit zur Übermittlung Ihrer gesamten Ergebnisse aufgefordert werden, daher müssen Sie Kontrollsysteme eingerichtet haben, die Ihnen eine exakte Nachverfolgung der Ergebnisse im Vergleich zu den Zielvorgaben ermöglichen.
Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass diese Systeme bereits bei Projektbeginn mit dem Einverständnis sämtlicher Partner eingerichtet werden, denn nur auf diese Art und Weise lassen sich die Ergebnisse und Auswirkungen der verschiedenen Projektaktivitäten eindeutig beurteilen.
In einigen Fällen kann die Festlegung von Mindestvorgaben als Vergleichsbasis notwendig werden. Dies ist häufig bei qualitativen Zielsetzungen (etwa Verbesserung der Lebensqualität oder Steigerung des Verbrauchervertrauens) der Fall.
Die Bereitstellung standardisierter Begleitverfahren und Berichtsvorlagen kann zur Steigerung der Effizienz der TNC-Projektbegleitrahmen beitragen und das Erfassen der Ergebnisse aller Partner vereinfachen.