Vorbereitung auf die Ex-ante-Bewertung: kurz gesagt

 

 

  • Instrument 1.1 - Unverbindliche Roadmap für die Ex-ante-Bewertung und strategische Umweltprüfung des GAP-Strategieplans: zeigt Möglichkeiten zur Organisation des Prozesses der Ex-ante Bewertung und der strategischen Umweltprüfung. 

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  • Instrument 1.2 - Modell einer Leistungsbeschreibung für die Ex-ante-Bewertung des GAP-Strategieplans: steht als allgemeine Orientierung für die Ausschreibung der Ex-ante-Bewertung zur Verfügung. Das Modell stellt zusätzlich praktische Empfehlungen bereit, die bei der Ausschreibung berücksichtigt werden sollten. 

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  • Instrument 1.3 - Modell einer Leistungsbeschreibung für die strategische Umweltprüfung des GAP-Strategieplans: beschreibt die Anforderungen der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung ebenso wie wichtige Punkte zur besseren Abstimmung der SUP mit der Ex-ante-Bewertung. 

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  • Instrument 1.4 - Stakeholder-Mapping-Checkliste: unterstützt die Identifikation verschiedener Akteursgruppen, die in der Ex-ante Bewertung eine Rolle spielen.                   

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  • Qualitative Verbesserung des Konzepts der GAP Strategiepläne
  • Schaffung einer Grundlage für die effektive Begleitung und Bewertung der Umsetzung des GAP-Strategieplans für 2021–2027

 

  • Umfang und Aufgaben der Ex-ante-Bewertung sind in Artikel 125 des vorgeschlagenen Rechtsakts für den GAP-Strategieplan (COM (2018) 392 endg.) festgelegt.
  • Die Anforderungen der strategische Umweltprüfung (SUP) sind in der SUP-Richtlinie (2001/42/EC) festgelegt.

 

  • Die Ex-ante-Bewertung sollte unter der Verantwortung der für die Erstellung des GAP-Strategieplans zuständigen Behörde durchgeführt (z. B. ausgeschrieben, beauftragt und verwaltet) werden.
  • Das Ex-ante-Bewertung kann getrennt oder (abhängig von der nationalen Gesetzgebung) auch zusammen mit der Strategischen Umweltprüfung ausgeschrieben werden.
  • Die Ex-ante-Bewertung sollte von einem funktional unabhängigen Ex-ante-Bewerter erstellt werden, der schrittweise Rückmeldungen zu den verschiedenen Elementen gibt, die in der Ex-ante-Bewertung bewertet werden müssen.
  • Die Verwaltungsbehörde stellt sicher, dass die Ex-ante-Bewertung mit dem Bewertungs- und Überwachungssystem im Einklang steht.
  • Der vollständige Ex-ante-Bewertungsbericht wird der Verwaltungsbehörde durch den unabhängigen Bewerter vorgelegt.
  • Die zuständige Verwaltungsbehörde übermittelt der Europäischen Kommission eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Ex-ante-Bewertung mit einem Link zu den vollständigen Berichten über die Ex-ante-Bewertung und die SUP in Anhang I des GAP-Strategieplans.

 

  • Wie können Programmierung, Ex-ante-Bewertung und SUP miteinander verknüpft werden?
  • Wie kann mit Unsicherheiten bezüglich des Zeitpunkts für die Genehmigung der Gesetzesvorschläge umgegangen werden?
  • Wie kann das Mandat für die Ausschreibung der Ex-ante-Bewertungen formuliert werden?
  • Wie können am Prozess der Ex-ante-Bewertung beteiligte Akteure identifiziert werden?
  • Was ist eine solide Ex-ante-Bewertung?
  • Festlegung, was bei der Ex-ante-Bewertung (Aufgaben) berücksichtigt werden muss?