Kontext & Rahmenbedingungen

Hin zu einem ergebnisorientierten Ansatz

Für den Programmplanungszeitraum 2014-2020 sind strengere Kontrollen vorgesehen um zu prüfen, wofür und wie effizient die öffentlichen Mittel in den jeweiligen EU-Politikbereichen eingesetzt werden. Die Europäische Kommission, die politischen Entscheidungsträger, die Programmbehörden und die Öffentlichkeit möchten zunehmend genauer wissen, welchen Beitrag die öffentlichen Ausgaben leisten, um EU-relevante, nationale und regionale Zielsetzungen und Prioritäten der ländlichen Entwicklung umzusetzen.

Im Kontext des Rechtsrahmens der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wurde ein neuer Gemeinsamer Rahmen zur Begleitung und Bewertung der ländlichen Entwicklung (CMEF) und ein Gemeinsames System zur Begleitung und Bewertung (CMES) für die ländliche Entwicklung erarbeitet. Dieses System liefert den beteiligten Interessenträgern entscheidende Informationen zu Umsetzung, Ergebnissen und Wirkungen der Maßnahmen. Besonderes Augenmerk gilt dem ergebnisorientierten Ansatz der Politikumsetzung.

Nachweise für die Erfolge der Politik erbringen

Um zu überprüfen, inwiefern die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums Fortschritte und Erfolge zeigt, ist im neuen System eine schrittweise Berichterstattung auf Ebene der LE-Programme vorgesehen. Diese ist eng verknüpft mit der Berichterstattung zur Verwendung der Finanzmittel aus der GAP und den ESI-Fonds.  

Die jährliche Berichterstattung zu den LE-Programmen wird im Jahr 2016 beginnen und Informationen zur Umsetzung der Programme, den Fortschritten bei den Bewertungsaktivitäten sowie weiteren Aspekten liefern, die Einfluss auf die Leistungen der LE-Programme haben. In den Jahren 2017 und 2019 werden die Verwaltungsbehörden erweiterte jährliche Durchführungsberichte (jährl. DB) einreichen. Diese Dokumente enthalten die Bewertungsergebnisse, darunter die Quantifizierung der Programmerfolge, Antworten auf die Bewertungsfragen und (in 2019) die Fortschritte beim Erreichen der Ziele der "Europa 2020"-Strategie. 

Die Durchführungsberichte dienen als interne Informationsquelle für geneigte Interessenvertreter, aber auch für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Europäischen Rechnungshof. Sie fördern das Ziel, einen ergebnisorientierten Ansatz in der künftigen Politikgestaltung zu verankern..