Die erste Phase der Ex-ante-Bewertung beginnt mit der Beurteilung der SWOT-Analyse und Bedarfsabschätzung. Die SWOT-Analyse der aktuellen Situation bildet die Evidenzgrundlage für die Bedarfsabschätzung. Die Bedarfsabschätzung dient als Grundlage für die Aufstellung der Interventionsstrategie und für die Gestaltung der Interventionen des GAP-Strategieplans.
Daher sollte der Ex-ante-Evaluator frühzeitig sicherstellen, dass die Grundlage für die künftige Interventionsstrategie umfassend ist, besondere Anforderungen an die spezifischen Ziele der GAP berücksichtigt und ein umfassendes und evidenzbasiertes Bild der aktuellen Situation in dem vom GAP Strategieplans abgedeckten Bereich vermittelt.
Der logische Pfad der ersten Phase der Ex ante-Bewertung ist in der folgenden Abbildung dargestellt:
Umfang und Aufgaben der Ex-ante-Bewertung sind in Artikel 125 des vorgeschlagenen Rechtsakts für den GAP-Strategieplan (COM/2018/392 endg.) festgelegt
Die Beurteilungsbereiche, die in den folgenden Abschnitten behandelt werden, umfassen: