Beurteilung der SWOT-Analyse und Bedarfsabschätzung

 

  • Instrument 2.1 – Beispiele von Leitfragen zur Unterstützung der Beurteilung der SWOT-Analyse und Bedarfsabschätzung: enthält Vorschläge, welche Fragen Evaluatoren bei der Bewertung des SWOT-Analyse und der Bedarfsabschätzung im GAP-Strategieplan untersuchen können.  

    /file/18696_detool_2_1_guiding_questions.pdf

  • Instrument 2.2 – Analysetabellen, die die Beurteilung der SWOT-Analyse und Bedarfsabschätzung unterstützen: diese Analysetabellen können verwendet werden, um relevante Informationen zu erfassen und zu strukturieren. Die Tabellen sind entlang des logischen Pfades von der Situationsanalyse bis zur SWOT-Analyse und Bedarfsabschätzung strukturiert. 

    /file/18698_detool_2_2_analytical_tables.pdf

 

 

Die erste Phase der Ex-ante-Bewertung beginnt mit der Beurteilung der SWOT-Analyse und Bedarfsabschätzung. Die SWOT-Analyse der aktuellen Situation bildet die Evidenzgrundlage für die Bedarfsabschätzung. Die Bedarfsabschätzung dient als Grundlage für die Aufstellung der Interventionsstrategie und für die Gestaltung der Interventionen des GAP-Strategieplans.

Daher sollte der Ex-ante-Evaluator frühzeitig sicherstellen, dass die Grundlage für die künftige Interventionsstrategie umfassend ist, besondere Anforderungen an die spezifischen Ziele der GAP berücksichtigt und ein umfassendes und evidenzbasiertes Bild der aktuellen Situation in dem vom GAP Strategieplans abgedeckten Bereich vermittelt.

Der logische Pfad der ersten Phase der Ex ante-Bewertung ist in der folgenden Abbildung dargestellt:

/file/18806_dede_wp2.jpg

 

Umfang und Aufgaben der Ex-ante-Bewertung sind in Artikel 125 des vorgeschlagenen Rechtsakts für den GAP-Strategieplan (COM/2018/392 endg.) festgelegt

Die Beurteilungsbereiche, die in den folgenden Abschnitten behandelt werden, umfassen:

  • Beurteilung der SWOT-Analyse der aktuellen Situation (Artikel 103(2))
  • Beurteilung der Bedarfsabschätzung (Artikel 96)
  • Beurteilung, inwieweit Lehren aus der Umsetzung der GAP in früheren Programmplanungszeiträumen gezogen wurden (Artikel 125(3)(a))

 

  • Festlegung, was von der Beurteilung der SWOT-Analyse und Bedarfsabschätzung abgedeckt werden muss.
  • Verstehen, was eine fundierte Beurteilung der SWOT-Analyse und Bedarfsabschätzung ausmacht.
  • Überprüfung, ob die SWOT umfassend, vollständig, evidenzbasiert und spezifisch ist.
  • Überprüfung, ob die Bedarfsabschätzung transparent, spezifisch, vollständig und ausreichend priorisiert ist.
  • Beurteilung der logischen Zusammenhänge zwischen der SWOT-Analyse und der Bedarfsabschätzung.
  • Beurteilung der aktiven Beteiligung der Partner an der Entwicklung der SWOT-Analyse und Bedarfsabschätzung.