Häufige Fragen

Zuletzt aktualisiert: 04/07/2017

  1. Wie beantrage ich EU-Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums?
  2. Was versteht man unter Finanzinstrumenten für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums?
  3. Kann ich über das Europäische Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD) Fördermittel für Projekte zur ländlichen Entwicklung erhalten?
  4. Was ist „Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU“?
  5. Wie wird die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU umgesetzt?
  6. Was bedeutet „Deklaration von Cork 2.0“?
  7. Wie hoch ist die Mittelausstattung für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU in der Programmperiode 2014-2020?
  8. Was ist ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR)?
  9. Was ist eine Verwaltungsbehörde für ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum?
  10. Was sind „Aus naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete“?
  11. Was ist ein Nationales Netz für den ländlichen Raum?
  12. Was ist das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD)?
  13. Welche Aufgabe hat die ENRD-Kontaktstelle?
  14. Was ist LEADER/CLLD?
  15. Was sind „LEADER-Kooperationsprojekte“ und wie kann ich daran mitwirken?
  16. Was versteht man unter dem Europäischen Netzwerk der Breitbandkompetenzbüros?
  17. Was versteht man unter der Unterstützungsstelle für die Europäischen Breitband-Kompetenzbüros?

 

Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums

 

1. Wie beantrage ich EU-Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums?

Finanzmittel für die Entwicklung des ländlichen Raums werden vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bereitgestellt. Die Verwaltung des ELER erfolgt durch Verwaltungsbehörden auf nationaler und regionaler Ebene über Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR).

Folglich werden ELER-Finanzmittel über Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen auf nationaler und regionaler Ebene vergeben. Davon ausgenommen sind Finanzmittel, die im Rahmen von LEADER bereitgestellt werden; sie werden oftmals auf lokaler Ebene von lokalen Aktionsgruppen (LAG) verwaltet.

ELER-Finanzmittel werden den Begünstigten nicht direkt von der Europäischen Kommission (außer im Fall technischer Unterstützung) oder der ENRD-Kontaktstelle bereitgestellt.

Die Terminierung von Aufforderungen zur Einreichung von Bewerbungen und die Genehmigungsverfahren sind von Land zu Land sowie von Region zu Region unterschiedlich. Weitere Unterschiede ergeben sich in Abhängigkeit von der Projektart. Auskunft über die Ihnen möglicherweise offenstehenden Finanzierungsmöglichkeiten erhalten Sie vorzugsweise bei der Verwaltungsbehörde des EPLR in dem Land oder der Region Ihres Wohnsitzes oder bei Ihrem Nationalen Netzwerk für den ländlichen Raum. 

Neben dem ELER gibt es weitere europäische Fonds zur Förderung von Projekten in ländlichen Gebieten bzw. von Projekten, die ländlichen Gebieten oder Interessenträgern der ländlichen Entwicklung zugutekommen.

Am wichtigsten in diesem Zusammenhang sind

  • der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dessen Ziel die Behebung von Ungleichgewichten zwischen den Regionen der EU ist;
  • das Förderprogramm LIFE für Umwelt, Naturschutz und Klimapolitik;
  • der Europäische Sozialfonds (ESF), der über Investitionen in das europäische Humankapital dazu beitragen soll, Erwerbstätige in bessere Beschäftigungsverhältnisse zu bringen und für alle Bürgerinnen und Bürger der EU mehr Chancengleichheit bei der Arbeitsplatzsuche zu gewährleisten;
  • der Europäische Meeres- und Fischereifonds (EMFF), der Berufsfischern bei der Umstellung auf nachhaltige Fischerei hilft und Küstengemeinden bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft unterstützt.

 

2. Was versteht man unter Finanzinstrumenten für Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums?

Finanzinstrumente (FI) sind risikotragende Mechanismen - Darlehen, Mikrokredite, Garantien, Eigenkapital -, die den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern. Sie werden durch die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) kofinanziert, die ein effizientes Mittel sind, um in das Wachstum und die Entwicklung von Menschen und Unternehmen in der gesamten EU zu investieren.

Finanzinstrumente (FI) können mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (EAFRD) kombiniert werden, um Investitionen in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der ländlichen Wirtschaft zu fördern. Konkret kann die Finanzierung zur Unterstützung der Investitionsprioritäten verwendet werden, die in den nationalen und regionalen Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum dargelegt sind.

Finanzinstrumente im Rahmen von ELER stehen allen potenziellen Empfängern zur Verfügung, die finanziell tragfähige Investitionsvorhaben durchführen.

Erfahren Sie mehr über Finanzinstrumente auf der Online-Beratungsplattform fi-compass.

 

3. Kann ich über das Europäische Netzwerk für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD) Fördermittel für Projekte zur ländlichen Entwicklung erhalten?

Das ENRD stellt keine Fördermittel bereit. Es fungiert vielmehr als Verbindungsstelle für die Interessenträger der Entwicklung des ländlichen Raums sowie als Plattform für den Gedanken- und Erfahrungsaustausch darüber, wie die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf nationaler und regionaler Ebene in der Praxis funktioniert. Mehr zum ENRD in Frage 8 und 9.

Stattdessen können im Rahmen entsprechender Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) auf nationaler und regionaler Ebene Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) beantragt werden. Mehr zur Förderung aus dem ELER in Frage 1.

 

Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

 

4. Was ist „Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU“?

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben in Reaktion auf die Herausforderungen und Chancen des ländlichen Raums in Europa eine Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU entworfen, die in der Union einen Beitrag zur Entwicklung einer Landwirtschaft leisten soll, die räumlich und ökologisch ausgewogen, klimafreundlich und klimaresistent sowie wettbewerbsfähig und innovativ ist. Darüber hinaus soll sie zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen.

Die Entwicklung des ländlichen Raums wird als „zweite Säule“ der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU bezeichnet. Sie ergänzt das System der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und die Maßnahmen zur Verwaltung der Agrarmärkte („erste Säule“ der GAP).

Die EU hat für ihre Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sechs Schwerpunkte gesetzt:

(1) Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten

(2) Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und einer nachhaltigen Forstwirtschaft 

(3) Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette einschließlich Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft

(4) Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme

(5) Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft

(6) Förderung der sozialen Eingliederung, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten.

 

5. Wie wird die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU umgesetzt?

Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums wird in der gesamten EU mittels Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR) umgesetzt. In den Programmen sind die Schwerpunktbereiche der Entwicklungstätigkeit und die Mittelausstattung für das jeweilige Gebiet geregelt.

Auf diese Art und Weise sollen die Eigenmaßnahmen der Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.

Eine der größten Stärken unseres Konzepts für die ländliche Entwicklung besteht darin, dass wir zwar Schwerpunkte vorgeben, die einzelnen Mitgliedstaaten oder Regionen ihr Programm aber so gestalten können, wie es am besten zu ihren Herausforderungen und Chancen passt.“ Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.

Die aktuelle Programmperiode der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums dauert von 2014 bis 2020. In diesem Zeitraum werden in den 28 Mitgliedstaaten 118 EPLR ausgeführt. In 20 Mitgliedstaaten gibt es jeweils ein nationales Programm, in acht Mitgliedstaaten jeweils zwei oder mehr (regionale) Programme.

Zur Unterstützung von Projekten und Investitionen, die zum Erreichen der entwicklungspolitischen Ziele der EU für den ländlichen Raum beitragen, erhält jedes EPLR In Ergänzung der nationalen bzw. regionalen Fördermittel eine Mittelzuweisung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichem Raums (ELER).

 

6. Was bedeutet „Deklaration von Cork 2.0“?

Die „Deklaration von Cork 2.0 (2016): Ein besseres Leben im ländlichen Raum“ war das Ergebnis einer großen Konferenz der Interessenträger der ländlichen Entwicklung in Europa, die im September 2016 in der irischen Stadt Cork stattfand. Die Deklaration ist Ausdruck einer neuen Sicht auf die Politik und das praktische Handeln zur Entwicklung des ländlichen Raums in Europa.

Die Deklaration enthält aussagekräftige Empfehlungen dahingehend, welcher Art Politik es zur Freisetzung des ländlichen Potenzials bedarf, und soll sowohl in Inhalt als auch in Ausrichtung einen Beitrag zur laufenden Diskussion über die Zukunft der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in Europa leisten.

In der Deklaration werden zehn politische Leitlinien bestimmt, auf denen „eine innovative, integrierte und integrative Politik für den ländlichen Raum und die Landwirtschaft in der Europäischen Union“ beruhen soll. Die Leitlinien erstrecken sich auf Aspekte mit Bezug zu den Themen Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt, Innovation, Steuermechanismen, Umsetzung und Leistungsfähigkeit.

Der Zusatz „2.0“ soll verdeutlichen, dass die Erklärung als Fortschreibung der im Jahr 1996 unterzeichneten ersten Erklärung von Cork betrachtet wird, die das Fundament der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums gelegt hat. In der Deklaration von Cork 2.0 wird in vollem Umfang den neuen Herausforderungen und Chancen Rechnung getragen, die sich seit der ersten Erklärung in Europa herauskristallisiert haben.

Mehr über die Konferenz und die Deklaration sowie der ungekürzte Deklarationswortlaut in 23 europäischen Sprachen findet sich hier.

 

7. Wie hoch ist die Mittelausstattung für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU in der Programmperiode 2014-2020?

In der Programmperiode 2014-2020 belaufen sich die öffentlichen Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums auf insgesamt 161,2 Mrd. Euro.

Der Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • € 99,6 Mrd. aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER;
  • € 50,9 Mrd. aus nationaler und regionaler Kofinanzierung;
  • € 10,7 Mrd. aus freiwillig geleisteter nationaler Zusatzfinanzierung.

Der Gesamtbetrag wird über die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum auf Maßnahmen und Projekte in der gesamten EU verteilt.

 

8. Was ist ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR)?

Ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) ist sowohl ein politisches Instrument als auch ein Finanzierungsmechanismus der Mitgliedstaaten zur Ausführung der EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in einem bestimmten Gebiet. Das EPLR bestimmt die vorrangigen Maßnahmen und die Mittelausstattung für das Gebiet.

Ein EPLR-Gebiet kann ein ganzes Land oder eine bestimmte Region umfassen. In der Programmperiode 2014-2020 werden EU-weit 118 EPLR ausgeführt. In 20 Mitgliedstaaten gibt es jeweils ein nationales Programm, in acht Mitgliedstaaten jeweils zwei oder mehr (regionale) Programme:

  • Belgien – 2
  • Finnland - 2
  • Frankreich – 30
  • Deutschland – 15
  • Italien – 23
  • Portugal – 3
  • Spanien – 19
  • UK – 4

 

Jedes EPLR erhält Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zugewiesen. Dieses Budget wird von der EPLR-Verwaltungsbehörde zur Finanzierung von Maßnahmen eingesetzt, die ihren erklärten Schwerpunkten entsprechen.

 

9. Was ist eine Verwaltungsbehörde für ein Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum?

Über die Ausführung eines Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) wacht eine öffentliche Stelle, die als Verwaltungsbehörde des EPLR fungiert. Eine derartige Verwaltungsbehörde ist in der Regel eine nationale oder regionale staatliche Einrichtung mit Zuständigkeit für die ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte von Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung.

Die Verwaltungsbehörden haben

  • die EPLR inhaltlich aufzustellen. Diese Aufgabe beinhaltet Beratungen und Zusammenarbeit mit im EPLR-Raum tätigen staatlichen, privatwirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen mit ökonomischen, sozialen oder ökologischen Zielen;
  • den Vorsitz eines „Begleitausschusses“ aus Vertretern der beteiligten Interessenträger zu führen, der die Ausführung eines EPLR während dessen gesamter Laufzeit überwacht;
  • dafür Sorge zu tragen, dass die Verfahren zur Finanzierung der EPLR dem Regelwerk der EU entsprechen;
  • zwecks Steuerung der EPLR-Arbeit den EPLR-Erfolg fortlaufend zu überwachen und zu bewerten;
  • im Wege von Mitteilungen über den Zweck eines EPLR, über dessen Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln und über den Fortschritt beim Erreichen der Ziele des EPLR aufzuklären;
  • als Kontaktstelle zur Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zu fungieren.

Die Verwaltungsbehörden werden oftmals mit der Abkürzung „VB“ (engl. „MA“ für Managing Authority) bezeichnet.

Ein Verzeichnis mit den Kontaktdaten der EPLR-Verwaltungsbehörden findet sich hier.

 

10. Was sind „Aus naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete“?

Maßnahme 13 der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum sieht Ausgleichszahlungen „für aus naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete“ vor – für sie wird oft die englische Abkürzung ANC (Areas facing Natural Constraints) verwendet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, erwerbstätige Landwirte in drei verschiedenen Arten von ANC zu unterstützen: 1. Berggebiete, 2. andere aus naturbedingten Gründen benachteiligte Gebiete und 3. andere Gebiete, die aus spezifischen Gründen benachteiligt sind.

Einzelheiten über die Benennung von ANC in den EU-Mitgliedstaaten und eine Reihe weiterer technischer Fragen zur Verwendung dieser EPLR-Maßnahme finden Sie unter FAQ zu aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten.

Vernetzung der ländlichen Entwicklung

11. Was ist ein Nationales Netz für den ländlichen Raum?

Ein Nationales Netz für den ländlichen Raum (NLR) ist eine Organisation, die ein EU-Mitgliedstaat zwecks Förderung der Kontaktpflege zwischen den Interessenträgern der ländlichen Entwicklung in seinem Hoheitsgebiet gründet. Die Gründung ist im Sinne der EU-Verordnung über die Förderung der ländlichen Entwicklung obligatorisch.

Die NLR sollen im Wege der Kontaktförderung

(a) die Interessenträger stärker in die Arbeit zur Entwicklung des ländlichen Raums einbinden;

(b) die Qualität der Ausführung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR) erhöhen;

(c) die breite Öffentlichkeit und potenziell Begünstigte über die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums und die entsprechenden Fördermöglichkeiten informieren;

(d) Innovationen in Agrarwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung, Forstwirtschaft und ländlichen Gebieten voranbringen.

Die NLR als Instrument der Kontaktpflege dienen dem Informationsaustausch und wirken maßgeblich an der Aufklärung über die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie an der Verbreitung guter Arbeitsmethoden mit. Sie sind ein nützliches Bindeglied zwischen den nationalen Verwaltungsstellen und den Organisationen vor Ort wie etwa den lokalen Aktionsgruppen (LAG) im Rahmen von LEADER.

Die NLR finanzieren sich aus Mitteln der Mitgliedstaaten und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Aufbau und Arbeitsweise der NLR können von Land zu Land unterschiedlich sein.

Die NLR erhalten bei ihrer Aufgabe, den persönlichen Austausch zwischen den Interessenträgern zu erleichtern, Hilfe von Netzwerk-Unterstützungsstellen (NUS). Die NUS sind zwar überwiegend bei der EPLR-Verwaltungsbehörde angesiedelt, streben aber die Einbeziehung aller Interessenträger an.

In den meisten Mitgliedstaaten gibt es ein NLR für das gesamte Hoheitsgebiet. Abweichend davon bestehen in Belgien ein flämisches und ein wallonisches Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie im Vereinigten Königreich eigenständige Netzwerke für England, Nordirland, Schottland und Wales. In Frankreich hat man neben den NLR mehrere regionale Netzwerke eingerichtet.

Weiterführende Informationen: Die NLR im Detail.

 

12. Was ist das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENRD)?

Das Europäische Netzwerk für ländliche Entwicklung (ENRD) – auch Europäisches Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums genannt – dient als Knotenpunkt für das ländliche Europa sowie als Plattform für einen Gedanken- und Erfahrungsaustausch darüber, wie die EPLR in der Praxis funktionieren und in allen Mitgliedstaaten optimiert werden können.

Das entsprechende Aufgabenspektrum des ENRD umfasst:

  • Aufbau von Kenntnissen als Grundlage für Überlegungen zur ländlichen Entwicklung (fachliche Auswertung der EPLR, Ermittlung guter Arbeitsmethoden usw.);
  • Veranstaltungen wie etwa Seminare, Arbeitstagungen und Themengruppentagungen zur Stärkung von Kontaktpflege, Austausch und gegenseitigem Lernen zwischen den Interessenträgern der ländlichen Entwicklung in der EU;
  • Verbreitung von Vorstellungen, Meinungen und Kenntnissen (über Website, Netzwerkmagazin, thematische Veröffentlichungen, Newsletter usw.).

Das ENRD wurde im Jahr 2008 von der Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission gegründet. In der laufenden Programmperiode 2014-2020 hat das ENRD im Wesentlichen vier Ziele:

(1) stärkere Einbindung der Interessenträger in die ländliche Entwicklung;

(2) höhere Qualität der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums;

(3) bessere Aufklärung über die Vorteile der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums;

(4) Hilfestellung bei der Bewertung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum.

Die wichtigsten Träger des ENRD sind die nationalen Netze für den ländlichen Raum (NLR), die EPLR-Verwaltungsbehörden und die EPLR-Zahlstellen, die lokalen Aktionsgruppen (LAG), die Organisationen der europäischen Interessenträger, die landwirtschaftlichen Beratungsdienste und weitere interessierte Stellen der ländlichen Entwicklung.

Dem ENRD arbeiten zwei Unterstützungsstellen zu: die ENRD-Kontaktstelle und der Europäische Evaluierungs-Helpdesk für ländliche Entwicklung.

 

13. Welche Aufgabe hat die ENRD-Kontaktstelle?

Die ENRD-Kontaktstelle (KS) unterstützt die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission beim Betrieb des ENRD und bildet einen Knotenpunkt für die Arbeit des ENRD.

Der Kernbelegschaft des in Brüssel ansässigen ENRD steht eine größere Gruppe Experten für ein breites Aufgabenspektrum der ländlichen Entwicklung zur Seite. Die KS des ENRD unterstützt das ENRD insbesondere bei Kontaktpflege und Zusammenarbeit, thematischen Analysen, Veranstaltungen und Mitteilungen.

Weiterführende Informationen über die KS des ENRD erhalten Sie hier.

 

14. Was ist LEADER/CLLD?

LEADER ist ein methodischer Ansatz der Regionalentwicklung, der seit 20 Jahren zur Anwendung kommt. Er ermöglicht ortsansässigen Akteuren die Teilhabe an der Planung und Ausführung von Strategien, an der Herbeiführung von Entscheidungen und an der Verteilung von Mitteln zur Entwicklung des ländlichen Raums in ihrer Region. LEADER beruht im Wesentlichen auf den Prinzipien Partnerschaft, Bottom-up-Methode, räumliche Entwicklung, Innovation und Kooperation.

Zentraler Bestandteil von LEADER sind die lokalen Aktionsgruppen (LAG). Sie bilden formell einen partnerschaftlichen Zusammenschluss lokaler Interessenträger aus Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einem Gebiet. Die Einwohnerzahl eines LAG-Gebiets kann von ca. 5000 bis zu ca. 150.000 reichen.

Jede LAG beschließt eine lokale Entwicklungsstrategie (LES), die von der zuständigen Verwaltungsbehörde gebilligt werden muss. Die LES beinhaltet Schwerpunktziele und Schwerpunktmaßnahmen für die Entwicklung des ländlichen Raums im Gebiet der LAG.

Zur Finanzierung von Projekten in ihrem Gebiet erhalten die LAG Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). LEADER-ist so konzipiert, dass nur solche Projekte finanziert werden, die den Zielen des LES entsprechen. Auf diese Weise ist dafür gesorgt, dass von der Bedarfsermittlung bis zur Mittelbereitstellung ein Bottom-up-Ansatz greift.

In der Programmperiode 2014-2020 kommt die LEADER-Methode bei rund 2600 LAG zur Anwendung. Damit werden mehr als 54 % der Bevölkerung in den ländlichen Regionen der EU erfasst. 

Grundlage für die Anwendung von LEADER im Zusammenhang mit der Entwicklung des ländlichen Raums sind die nationalen und regionalen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) unter Kofinanzierung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In der Programmperiode 2014-2020 wird LEADER unter dem weiter gefassten Begriff von der örtlichen Bevölkerung betriebene lokale Entwicklung (engl. Community-Led Local Development, Abk. CLLD) auf drei weitere EU-Fonds ausgeweitet:

Auch wenn LEADER lediglich im Rahmen des ELER obligatorisch ist, kann eine Einzelmaßnahme aufgrund des Multifonds-Ansatzes für die CLLD nun auch aus zwei oder mehr der vier EU-Fonds gleichzeitig gefördert werden. Die Nutzung der fondsübergreifenden Finanzierung trägt dazu bei, dass die LAG flächendeckend Lösungen für die lokalen Erfordernisse finden und die Bande zwischen ländlich, städtisch und fischwirtschaftlich geprägten Gebieten stärken können.

 

15. Was sind „LEADER-Kooperationsprojekte“ und wie kann ich daran mitwirken?

Eine LEADER-Kooperation ist eine gemeinsame Maßnahme einer lokalen Aktionsgruppe (LAG) LEADER und einer anderen lokalen Gruppe, die Fördermittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) oder dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhält.

Die Zusammenarbeit zwischen lokalen Gruppen gilt als Mittel zur Erweiterung des lokalen Horizonts und des Wissenstands in den beteiligten Gebieten. Ebenso wie Projekte der gebietsübergreifenden Zusammenarbeit (innerhalb eines EU-Mitgliedstaats) sind auch Projekte der transnationalen Zusammenarbeit förderfähig. Es ist sogar möglich, Partner von außerhalb der EU ins Boot zu holen.

In sämtlichen nationalen und regionalen Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR) muss eine Förderung von LEADER-Kooperationsmaßnahmen vorgesehen sein. Die einzelnen LAG sind jedoch nicht verpflichtet, im Rahmen ihrer lokalen Entwicklungsstrategie Kooperationstätigkeiten zu unterstützen.

In Anspruch genommene Fördermittel für eine LEADER-Zusammenarbeit können sowohl zur Vorbereitung als auch zur Ausführung des Kooperationsprojekts eingesetzt werden.

Konkrete Empfehlungen, Analysen und Merkblätter zum Thema LEADER-Kooperation finden sich hier.

Für lokale Gruppen, die in ihrem Land oder einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Kooperationspartner suchen, hat das ENRD ein Verzeichnis mit Kooperationsprojektangeboten zusammengestellt.

Lokale Gruppen, die ein Kooperationsangebot unterbreiten und über die ENRD-Website verbreiten lassen wollen, füllen bitte hier den entsprechenden Vordruck aus und senden ihn an contact@enrd.eu.

 

16. Was versteht man unter dem Europäischen Netzwerk der Breitbandkompetenzbüros?

Ab November 2015 haben die EU-Mitgliedstaaten mit der Einrichtung von Breitbandkompetenzbüros (Broadband Competence Offices, BCO) – Kontakt- und Informationsstellen zu Breitbandfragen, einschließlich rechtlicher, technischer und finanzieller Aspekte, begonnen. Ziel der BCO ist es, nationale und regionale Handlungsträger über Investitionsmöglichkeiten im Breitbandbereich zu informieren und bewährte Praktiken bei der Einführung von Hochgeschwindigkeits-Breitbandinternet, insbesondere in ländlichen Gebieten, auszutauschen.

Diese Breitbandkompetenzbüros bilden das Europäische BCO-Netzwerk im Rahmen der Initiative Breitband Europa. Die Hauptziele des europäischen BCO-Netzwerks bestehen in der Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und der technischen Unterstützung von Vertretern lokaler und regionaler Gebietskörperschaften bei der Suche nach Wegen, effizient in Breitbandverfahren zu investieren - soweit dies möglich ist, in Kombination mit Finanzinstrumenten.

Die Europäische Kommission hat am 20. November 2017 das Europäische BCO-Netzwerk offiziell ins Leben gerufen.

 

17. Was versteht man unter der Unterstützungsstelle für die Europäischen Breitband-Kompetenzbüros?

Die Unterstützungsstelle für die Europäischen Breitband-Kompetenzbüros (Broadband Competence Offices Support Facility, BCO-SF) wurde von der Europäischen Kommission im Januar 2017 ins Leben gerufen, um den Austausch zwischen den Mitgliedern des Europäischen BCO-Netzwerks zu erleichtern (siehe Frage oben).

Die Unterstützungsstelle verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Unterstützung und Stärkung der bestehenden BCO und Förderung des Aufbaus neuer BCO;
  • Schaffung und Verbreitung von Wissen, einschließlich des Austauschs bewährter Verfahren;
  • Ermittlung potenzieller Multiplikatoren, die an der Umsetzung von Breitbandplänen in Europa beteiligt sind.