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Organigramm

Durchführungsbehörden

Nationale Behörden

Nationale Ministerien für Landwirtschaft: Kontaktliste der nationalen Behörden

Verwaltungsbehörden

Die Verwaltungsbehörden werden von den Mitgliedstaaten bestimmt. Dabei kann es sich um eine öffentliche oder private Stelle handeln. Diese ist für die Verwaltung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum auf nationaler bzw. regionaler Ebene verantwortlich.

Die Verwaltungsbehörden sind dafür verantwortlich, dass:

  • die Förderprojekte in Übereinstimmung mit den Kriterien der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum ausgewählt werden,
  • die Empfänger der Fördermittel ihre Pflichten, die sich aus dem Erhalt der Zahlungen ergeben, kennen,
  • ein adäquates Überwachungssystem zur Erfassung von Informationen im Hinblick auf die Umsetzung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum angewendet wird,
  • die Bewertungen der Programme gemäß den Vorschriften erfolgen und
  • die Zahlstelle die erforderlichen Informationen zur Bewilligung der Zahlungen erhält.

Darüber hinaus leiten die Verwaltungsbehörden den Begleitausschuss. Eine Liste der Verwaltungsbehörden der einzelnen Länder finden Sie hier.

Zahlstellen

Zahlstellen sind Ämter oder Stellen der Mitgliedstaaten, die bezüglich der von ihnen geleisteten Zahlungen in hinreichender Weise sicherzustellen haben, dass:

  • die Zulässigkeit von Anträgen und des Verfahrens zur Gewährung von Beihilfen sowie die diesbezügliche Einhaltung der Vorschriften der Gemeinschaft vor der Genehmigung der Zahlung überprüft werden,
  • genaue und vollständige Konten für die geleisteten Zahlungen geführt werden,
  • die durch gemeinschaftliche Rechtsvorschriften festgelegten Prüfungen durchgeführt werden und
  • die Dokumente in der vorgesehenen Frist und Form usw. vorgelegt werden.

Eine Liste der Zahlstellen der einzelnen Länder finden Sie hier.