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Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in Zahlen

Umsetzung des Programms

Die Umsetzung der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums liegt vor allem in der Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten. Einige Mitgliedsstaaten haben ein einzelnes Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums, andere haben eine Vielzahl regionaler Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums. Alle Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums basieren auf dem Rahmen mit vier Schwerpunkten und dem Maßnahmenkatalog. Um mehr über die Schwerpunkte und Maßnahmen zu erfahren, klicken Sie hier.

Der Zugang der Anspruchsberechtigten zu den Mitteln, die einzelnen Maßnahmen zugeteilt sind, wird in allen Fällen durch Anspruchskriterien festgelegt. Zu diesen Kriterien zählen beispielsweise Standort und/oder Größe eines landwirtschaftlichen Betriebes oder die konkrete Nutzung der Flächen usw. Für viele Maßnahmen sind zudem Auswahlkriterien festgelegt. Die Anwendung der Anspruchs- und Auswahlkriterien dient der gezielten und effizienten Zuweisung von ELER-Geldern zwecks Erreichung der Ziele der Programme.

In den meisten Fällen stellen potenzielle Anspruchsberechtigte einen Antrag auf die Bereitstellung von Geldmitteln für eine oder mehrere bestimmte Maßnahmen. Nach positiver Prüfung des Antrags können dem Anspruchsberechtigten dann ELER-Mittel nach Maßgabe der Bestimmungen einer Vereinbarung mit der betreffenden Behörde bereitgestellt werden. Der im Einzelfall zur Anwendung kommende Bereitstellungsmechanismus variiert dabei von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat und von Maßnahme zu Maßnahme.

Weitere Informationen zur Umsetzung

Die analytische Arbeit des ENRD konzentriert sich auf ein besseres Verständnis der Umsetzung der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums, um Verbesserungen vermitteln zu können.

Für weitere Informationen zu einzelnen Themen klicken Sie hier.

Für weitere Informationen zu Aspekten und Themen über horizontale Umsetzung klicken Sie hier.

Begleitung und Bewertung

Der Gemeinsame Begleitungs- und Bewertungsrahmen bietet einen einheitlichen Ansatz für die Begleitung und Bewertung aller Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2007–2013. Mithilfe des Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmens wird eine Grundlage für die Verbesserung der Durchführung der Programme geschaffen, die korrekte Abwicklung der Programme überprüft und eine Beurteilung der Zielerreichung der Programme ermöglicht. Der Gemeinsame Begleitungs- und Bewertungsrahmen besteht aus verschiedenen von der Kommission beschlossenen und mit den Mitgliedstaaten abgestimmten Dokumenten.

Weitere Informationen über den Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen sind über den folgenden Link abrufbar: https://ec.europa.eu/agriculture/rurdev/eval/index_de.htm

Begleitung des Umsetzungsfortschritts

In jedem EU-Mitgliedstaat kontrollieren die Verwaltungsbehörde und der Begleitungsausschuss jedes Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums mittels Finanz-, Output- und Ergebnisindikatoren

Die jeweilige Verwaltungsbehörde übermittelt der Kommission bis zum 30. Juni eines Jahres einen jährlichen Zwischenbericht über die Umsetzung des Programms. Der Jahresfortschrittsbericht umfasst folgende Elemente:

  • eine Tabelle, die die finanzielle Umsetzung des Programms darstellt, und die für jede Maßnahme eine Abrechnung der Mittel liefert, die während des Kalenderjahres an die Anspruchsberechtigten ausgezahlt wurden
  • Begleittabellen mit quantitativen Angaben auf der Grundlage der gemeinsamen Output- und Ergebnisindikatoren

Die Kommission speichert alle Begleitdaten im Informationssystem für die Entwicklung des ländlichen Raums.

Das ENRD leistet Unterstützung bei der Validierung der Begleitindikatoren und erstellt Informationsblätter, die Momentaufnahmen des Fortschritts der Umsetzung in jedem Mitgliedsstaat und jedem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums bzw.für die meisten einzelnen Maßnahmen enthalten. Für weitere Informationen zum Fortschritt der Umsetzung der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums klicken Sie hier .

Finanzielle und physische Indikatoren auf EU27- und Mitgliedsstaat (MS)-Ebene.

Output-Indikatoren pro Maßnahme auf EU27-Ebene

Bewertung

Weitere Informationen zur Bewertung und zum gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen im Allgemeinen können der Webseite des europäischen Evaluierungsnetzwerks entnommen werden https://ec.europa.eu/evaluation/en/.