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Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

Nationale Strategiepläne - eine Einführung

Jeder Mitgliedstaat hat seinen eigenen nationalen Strategieplan für die Entwicklung des ländlichen Raums auf Grundlage der strategischen Leitlinien der EU entwickelt, der den spezifischen Umständen und Bedürfnissen des Landes in vollem Umfang Rechnung trägt. Weitere Informationen zu den Strategien der einzelnen Mitgliedstaaten erhalten Sie über unsere interaktive Karte Wählen Sie ein Land aus, das für Sie von Interesse ist.

Nationale Strategiepläne sollen als Bezugsrahmen für die Ausarbeitung der ELER-Programmplanung dienen. Die Strategien werden im Rahmen von Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums entweder für das gesamte Land oder, in einigen Mitgliedstaaten, für bestimmte Verwaltungsregionen umgesetzt.

Die nationalen Strategien helfen dabei:

  • die Bereiche zu ermitteln, in denen die Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums durch die EU die größte Wertschöpfung bietet;
  • die Verbindung zu den wesentlichen Prioritäten der EU herzustellen, einschließlich der in der Agenda von Lissabon (Strategie für Wachstum und Beschäftigung) und der Agenda von Göteborg (Nachhaltigkeitsziele) festgelegten Prioritäten;
  • Übereinstimmung mit anderen politischen Zielen der EU, insbesondere denen für wirtschaftlichen Zusammenhalt und Umweltschutz, sicherzustellen;
  • die Umsetzung der neuen, marktorientierten GAP und der notwendigen Umstrukturierung, die diese in den alten und neuen Mitgliedsstaaten mit sich bringen wird, zu unterstützen.

Die nationalen Strategiepläne umfassen folgende Aspekte:

  • Eine Bewertung der wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Lage und des vorhandenen Entwicklungspotentials;
  • Die von der EU und dem betreffenden Mitgliedstaat für gemeinsame Maßnahmen gewählte Strategie, welche die Übereinstimmung der getroffenen Entscheidungen mit den strategischen Leitlinien der EU aufzeigt;
  • Die thematischen und territorialen Prioritäten für die Entwicklung des ländlichen Raums nach Maßgabe der einzelnen Schwerpunkte, einschließlich der quantifizierten Hauptziele und der geeigneten Begleit- und Bewertungsindikatoren;
  • Eine Liste der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Umsetzung des nationale Strategieplans sowie eine indikative ELER-Zuweisung für jedes Programm;
  • Die Mittel zur Sicherstellung der Koordination mit den anderen Instrumenten der gemeinsamen Agrarpolitik und gegebenenfalls des Budgets für die Erreichung der Konvergenzziele;
  • Eine Beschreibung der Vereinbarungen und des Budgets zum Aufbau des nationalen Netzwerks für den ländlichen Raum im Mitgliedsstaat.