Text verkleinern Text vergrößern

Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

Nationale und regionale Programme

Die EU-Mitgliedstaaten setzen Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums um, wobei sie aus 41 „Maßnahmen“ wählen können, die ihren Bedürfnissen entsprechen.

Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums - Eine Einführung

Jeder Mitgliedstaat setzt zwischen 2007 und 2013 seine Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums mithilfe von Programmen für die ländliche Entwicklung um. Ein Mitgliedstaat kann sich entweder für ein einzelnes Programm für das gesamte Staatsgebiet oder für mehrere regionale Programme entscheiden.

Die Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums stehen im Einklang mit den gemeinschaftlichen strategischen Leitlinien der EU (klicken Sie hier für weitere Details) und dem nationalen Strategieplan jedes Mitgliedstaates (klicken Sie hier ) für weitere Details .

Weitere Informationen zu den Programmen für die ländliche Entwicklung der einzelnen Mitgliedstaaten erhalten Sie über unsere interaktive Karte Wählen Sie ein Land aus, das für Sie von Interesse ist.
Unabhängig davon, ob sich ein Mitgliedstaat für ein einheitliches Programm oder mehrere Programme für verschiedene Regionen entscheidet, sind in einem Programm für die ländliche Entwicklung folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Eine Analyse der Situation in den ländlichen Gebieten im Hinblick auf Stärken und Schwächen sowie die Strategie, mit der hierauf reagiert werden soll;
  • Eine Begründung der gewählten Prioritäten im Hinblick auf die strategischen Leitlinien der EU und den nationalen Strategieplan, sowie deren erwartete Wirkung;
  • Informationen zu den Schwerpunkten und Maßnahmen, die für jeden Schwerpunkte vorgeschlagen werden, sowie eine Beschreibung dieser Maßnahmen, einschließlich der spezifischen, überprüfbaren Ziele und Indikatoren, die es ermöglichen, den Fortschritt, die Effizienz und die Effektivität des Programms zu messen;
  • Ein Finanzierungsplan, einschließlich näherer Informationen zum ELER-Gesamtbeitrag und zur geeigneten nationalen/regionalen öffentlichen Förderung, die für die einzelnen Jahre und für den gesamten Programmplanungszeitraum in Bezug auf den jeweiligen Schwerpunkte geplant ist sowie eine indikative Aufgliederung der Anfangsbeträge je Maßnahme;
  • Informationen zur Komplementarität mit den durch die anderen gemeinschaftlichen Instrumente der Agrarpolitik geförderten Maßnahmen, sowohl durch die Kohäsionspolitik, als auch durch das Gemeinschaftsinstrument zur Förderung der Fischerei;
  • Nähere Informationen über das Programm zur Umsetzung von Vereinbarungen, einschließlich der Nennung sämtlicher beteiligter Behörden und einer zusammenfassenden Beschreibung der Begleitungs- und Kontrollstrukturen.
  • Eine Beschreibung der Begleitungs- und Bewertungssysteme sowie der Zusammensetzung des Begleitungsausschusses;
  • Nähere Informationen über Pläne zur Sicherstellung der Veröffentlichung des Programms.

Das Programm für die ländliche Entwicklung bietet einen funktionalen Rahmen für die erfolgreiche Umsetzung. Der Rahmen der Politik für die Entwicklung des ländlichen Raums bietet ein „Menü“ aus 41 Maßnahmen. Aus diesem Maßnahmenkatalog können die Mitgliedstaaten die Maßnahmen auswählen, die sich für eine Umsetzung in dem betreffenden ländlichen Gebiet am besten eignen. Diese werden dann in die nationalen oder regionalen Programme des jeweiligen Mitgliedstaats integriert. Der Umfang des EU-Beitrags zur Förderung der Maßnahmen hängt dabei von der Region und der betreffenden Maßnahme ab. Weitere Informationen zu Maßnahmen für Programme für die ländliche Entwicklung sind in der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) enthalten.

Weitere Informationen über die verschiedenen Maßnahmen je Schwerpunkt finden Sie unter folgenden Links:

Für Informationen zu den Durchführungsvorschriften klicken Sie hier (Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006).
Mitgliedstaaten können ihre Programme auch während des Umsetzungszeitraums (2007-2013) ändern und aktualisieren, um auf Veränderungen der Umwelt und der Wirtschaft in ländlichen Gebieten zu reagieren. Dies kann zu Anpassungen bei den betreffenden Schwerpunkten und Maßnahmen führen.