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Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

Überblick über die Maßnahmen der RDP-Achse 2

Achse 2 „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ umfasst die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen. Jedes RDP muss Maßnahme 214 „Agrarumweltzahlungen“ umfassen, welche die Bedeutung dieser Maßnahme innerhalb der EU widerspiegelt. Jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, welche weiteren Maßnahmen in sein RDP aufgenommen werden, um Achse 2 umzusetzen.

Schwerpunkt 2 - Verbesserung der Umwelt und der Landschaft

 

Nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen

 

211

Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten

212

Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind

213

Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG

214

Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen

215

Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen

216

Nichtproduktive Investitionen


 

Nachhaltige Bewirtschaftung bewaldeter Flächen

221

Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen

222

Ersteinrichtung von Agrarforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen

223

Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen

224

Zahlungen im Rahmen von Natura 2000

225

Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen

226

Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen

227

Nichtproduktive Investitionen