Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums
Überblick über die Maßnahmen der RDP-Achse 2
Achse 2 „Verbesserung der Umwelt und der Landschaft“ umfasst die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen. Jedes RDP muss Maßnahme 214 „Agrarumweltzahlungen“ umfassen, welche die Bedeutung dieser Maßnahme innerhalb der EU widerspiegelt. Jeder Mitgliedstaat kann selbst entscheiden, welche weiteren Maßnahmen in sein RDP aufgenommen werden, um Achse 2 umzusetzen.
Schwerpunkt 2 - Verbesserung der Umwelt und der Landschaft |
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Nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
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211 |
Ausgleichszahlungen für naturbedingte Nachteile zugunsten von Landwirten in Berggebieten |
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212 |
Zahlungen zugunsten von Landwirten in benachteiligten Gebieten, die nicht Berggebiete sind |
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213 |
Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 und Zahlungen im Zusammenhang mit der Richtlinie 2000/60/EG |
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214 |
Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen |
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215 |
Zahlungen für Tierschutzmaßnahmen |
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216 |
Nichtproduktive Investitionen |
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Nachhaltige Bewirtschaftung bewaldeter Flächen |
221 |
Erstaufforstung landwirtschaftlicher Flächen |
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222 |
Ersteinrichtung von Agrarforstsystemen auf landwirtschaftlichen Flächen |
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223 |
Erstaufforstung nichtlandwirtschaftlicher Flächen |
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224 |
Zahlungen im Rahmen von Natura 2000 |
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225 |
Zahlungen für Waldumweltmaßnahmen |
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226 |
Wiederaufbau des forstwirtschaftlichen Potenzials und Einführung vorbeugender Aktionen |
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227 |
Nichtproduktive Investitionen |