Der politische Rahmen

Die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums hilft den ländlichen Gebieten, die zahlreichen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts anzunehmen. Sie zielt darauf ab, die folgenden strategischen Ziele zu erreichen:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft;
  • Sicherstellung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie Klimaschutz;
  • Erreichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der Wirtschaft und des Gemeinwesens in den ländlichen Gebieten, einschließlich der Schaffung und des Erhalts von Arbeitsplätzen.

Siehe die relevanten Rechtsvorschriften im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums wird als ‚zweite Säule' der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU bezeichnet. Sie ergänzt das System der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebe und die Maßnahmen zur Verwaltung der Agrarmärkte (‚erste Säule').

 

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Direktzahlungen und Marktmaßnahmen

Durch die erste Säule der GAP werden die Einkommen der Landwirte gesichert – sie wird vollständig aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) finanziert.

Entwicklung des ländlichen Raums

Durch die zweite Säule der GAP werden ländliche Räume gefördert – sie wird aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und durch nationale Beiträge kofinanziert.

Die übergeordneten Ziele der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums kommen durch sechs Prioritäten zum Ausdruck, welche die Grundlage für die Umsetzung der Politik bilden.

Priorität 1: Wissenstransfer und Innovation
Priorität 2: Existenzfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe
Priorität 3: Organisation der Lebensmittelkette und Risikomanagement
Priorität 4: Erneuerung, Schutz und Verbesserung von Ökosystemen
Priorität 5: Ressourcenschonende, klimaresistente Wirtschaft
Priorität 6: Soziale Inklusion und wirtschaftliche Entwicklung

 

Siehe die Zusammenfassungen der Prioritäten, die einen Überblick über die erwarteten Auswirkungen und Ergebnisse sowie über die geplanten Ziele und Interventionen bieten.

Auf die sechs politischen Prioritäten wird wiederum mittels achtzehn spezifischer Interventionsbereiche – Schwerpunktbereiche – weiter eingegangen, welche gemeinsam die Basis für eine Unterstützung im Rahmen des ELER bilden.

Siehe die Zusammenfassungen der Schwerpunktbereiche, die einen Überblick über die erwarteten Auswirkungen und Ergebnisse sowie über die geplanten Ziele und Interventionen bieten.

 

Innerhalb dieses Rahmens wird die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in jedem EU-Mitgliedstaat durch  Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) umgesetzt. EPLR sind Dokumente, die von den Ländern und Regionen erarbeitet werden und strategische Ansätze und Maßnahmen enthalten, die auf die Bedürfnisse des entsprechenden geografischen Gebiets, auf das sie sich beziehen, eingehen. 

Im Programmplanungszeitraum 2014-2020 gibt es 118 nationale und regionale EPLR, die aus dem ELER und durch nationale Beiträge finanziert werden. Im aktuellen siebenjährigen Programmplanungszeitraum werden etwa 100 Milliarden EUR durch den ELER und 61 Milliarden EUR durch eine öffentliche Finanzierung in den Mitgliedstaaten für die Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt.

Siehe die Zusammenfassungen der EPLR, die einen Überblick über die nationalen und regionalen EPLR in Bezug auf die geplanten Ausgaben und die bis 2023 gesteckten Ziele bieten.

Die Beihilfe zur Entwicklung des ländlichen Raums durch den ELER ist Teil eines weitergefassten Rahmens der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds). Dabei handelt es sich um das wichtigste Instrument der europäischen Investitionspolitik mit einem Gesamtbudget von 454 Milliarden EUR für den Programmplanungszeitraum 2014-2020.

Die ESI-Fonds umfassen die Fonds für die Bereiche Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Fischerei (EMFF), regionale Entwicklung (EFRE), Kohäsion (KF) und Soziales (ESF). Auf europäischer Ebene werden die ESI-Fonds formell durch eine Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen geregelt, die eine Reihe grundlegender Rechtsvorschriften zur Definition des gemeinsamen strategischen Ansatzes für die Verwendung der Fonds enthält. Außerdem werden die ESI-Fonds unter einem Gemeinsamen Strategischen Rahmen (Anhang I der Verordnung) geleitet und koordiniert.

Durch diese Koordinierung auf europäischer Ebene soll sichergestellt werden, dass die ESI-Fonds zur Europa 2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum beitragen, die in den Bereichen Beschäftigung, Forschung und Entwicklung, Klimawandel und Energie, Bildung sowie Armut und soziale Ausgrenzung ehrgeizige Ziele vorgibt.

Die fünf ESI-Fonds werden auf nationaler Ebene, das heißt von jedem EU-Mitgliedstaat, und im Rahmen von mit der Europäischen Kommission ausgehandelten und unterzeichneten Partnerschaftsvereinbarungen verwaltet. Bei diesen Partnerschaftsvereinbarungen handelt es sich um strategische Pläne, in denen die Ziele und Investitionsschwerpunkte der verschiedenen Länder sowie die Verwendung der ESI-Mittel dargelegt sind.

Siehe Zusammenfassungen der Partnerschaftsvereinbarungen, die einen Überblick über die Interaktion zwischen den ESI-Fonds bieten, wobei ein besonderes Augenmerk darauf gelegt wird, wie das ELER-Budget in den verschiedenen EU-Ländern auf die unterschiedlichen thematischen Ziele aufgeteilt wurde.

 

Siehe auch den Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums im Programmplanungszeitraum 2007-2013.

Im Rahmen der Initiative InvestEU sollen in der Programmperiode 2021-2027 Investitionen in Höhe von 650 Milliarden Euro (knapp das Doppelte des vorgeschlagenen Budgets für die GAP nach 2020) mobilisiert werden – und die ländlichen Gebiete Europas zählen zu den Anspruchsberechtigten.

InvestEU knüpft an den sehr erfolgreichen Europäischen Fonds für strategische Investitionen an, der sein Ziel von Investitionen in Höhe von 500 Milliarden Euro bis zum Jahr 2020 bereits übertroffen hat.

InvestEU als Bestandteil des wirtschaftspolitischen Instrumentariums der EU dient der Verteilung rückzahlbarer Fördermittel. Das Programm soll Investitionen des privaten Finanzsektors (Banken, Pensionsfonds, Eigenkapitalgeber usw.) in Projekte mit positiver ordnungspolitischer Wirkung fördern.

Zu diesem Zweck erhalten die Investoren im Rahmen von InvestEU eine EU-Haushaltsgarantie. Die Garantie senkt das Risiko der Investoren und ermöglicht ihnen Investitionen in Projekte, die es normalerweise nicht gäbe.

Darüber hinaus wird InvestEU die Investoren darüber aufklären, welche profitablen Projektarten mit ordnungspolitisch erwünschter Wirkung es gibt. InvestEU kann Investitionen in ertragswirksame Projekte (Projekte zur Kostensenkung inbegriffen) in vier Politikbereichen fördern: nachhaltige Infrastruktur; Forschung, Innovation und Digitalisierung; kleine und mittlere Unternehmen; soziale Investitionen und soziale Kompetenz.

Diese vier Politikbereiche sind und bleiben für die Entwicklung der ländlichen Gebiete Europas auf lange Sicht von großer Bedeutung. Landwirtschaft, ländliche Infrastruktur und andere vorrangige Ziele für Investitionen von außen in die ländlichen Gebiete Europas können von InvestEU profitieren.

Die Fördermittel des Programms sind im Rahmen des aktuellen Modells nicht zweckgebunden und werden nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge vergeben.

Die Beantragung von Fördermitteln aus InvestEU wird den Projektträgern und Investoren auf unterschiedliche Art und Weise erleichtert. Im Folgenden sind einige Beispiele aufgeführt.

  • Kleiner Projekte können in „Investitionsplattformen“ zu größeren Vorhaben zusammengeführt werden, deren Umfang und Ertragspotenzial das nötige Interesse größerer privater Investoren weckt. Investitionsplattformen können für kleinere kommunale Behörden oder regionale Entwicklungsagenturen von Nutzen sein, weil sie durch die Kombination mehrerer Gebiete die Chance auf Größenvorteile eröffnen.
  • Fördermittel der EU (z. B. aus der GAP und der Kohäsionspolitik) können direkt in die von InvestEU betriebenen zentralen Finanzierungsinstrumente fließen. Diese Vereinfachung kann bei den Verwaltungsbehörden von EU-Mitteln den Aufwand an jenen vorbereitenden Arbeiten und Verwaltungstätigkeiten verringern, die im Zusammenhang mit der Anwendung regionaler oder nationaler Investitionsinstrumente entstehen können.
  • Eine InvestEU-Beratungsplattform bietet technische Beratung bei Investitionsprojekten, für die Finanzierungen benötigt werden. Ein InvestEU-Portal wird Projektträger und Anleger zusammenführen helfen. Plattform und Portal stellen eine Weiterentwicklung der Europäische Plattform für Investitionsberatung bzw. des Europäischen Investitionsvorhabenportals dar.