ENRD – Präsentation
Das Europäische Netzwerk für ländliche Entwicklung (ENRD) ist eine große Initiative der ländlichen Entwicklung, dessen Zweck es ist die effiziente Umsetzung von Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen.
Zielsetzungen
Das Netzwerk hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Sammlung, Analyse und Verbreitung von Informationen über Maßnahmen und Verfahren im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums
- Bereitstellung von Informationen über Entwicklungen in den ländlichen Gebieten
- Veranstaltung von Sitzungen und Seminaren
- Einrichtung und Betreuung von Netzwerken zur Erleichterung des Austausches von Fachwissen sowie zur Unterstützung der Umsetzung und Bewertung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums
- Unterstützung der nationalen Netzwerke und von Initiativen der transnationalen Zusammenarbeit
Akteure und Begünstigte
Die Tätigkeiten des Netzwerks dienen der Unterstützung und Förderung folgender Zielgruppen:
- zuständige Verwaltungen und Institutionen
- ländliche Netzwerke
- zuständige Organisationen auf europäischer Ebene
- lokale Aktionsgruppen
- sonstige im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums tätige Stellen und Akteure
Struktur
Das Europäische Netzwerk für ländliche Entwicklung umfasst folgende Einrichtungen:
Einen Koordinierungsausschuss, der insbesondere die Aufgabe hat,
- die Kommission bei der Vorbereitung und Durchführung des jährlichen Arbeitsplans und der Tätigkeiten des Europäischen Netzwerks für ländliche Entwicklung zu unterstützen,
- die Koordinierung zwischen dem Europäischen Netzwerk für ländliche Entwicklung, den nationalen Netzwerken für ländliche Räume und den im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums tätigen Organisationen zu gewährleisten,
- die vom Europäischen Netzwerk für ländliche Entwicklung durchgeführten thematischen Arbeiten zu koordinieren.
Einen Leader-Unterausschuss, der insbesondere die Aufgabe hat,
- die Kommission beim jährlichen Arbeitsprogramm des Europäischen Netzwerks für ländliche Entwicklung in Bezug auf den Leader-Schwerpunkt zu beraten,
- bei der Koordinierung der thematischen Arbeiten zu helfen,
- die Kommission bei der Begleitung der Umsetzung der transnationalen Kooperationsprojekte zu unterstützen.
Thematische Arbeitsgruppen, die insbesondere die Aufgabe haben, spezielle Analysen auf der Grundlage fortlaufender Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums in verschiedenen Bereichen durchzuführen. Bislang wurden thematische Arbeitsgruppen unter folgenden Themen eingerichtet:
- Territoriale Besonderheiten und Notwendigkeiten im ländlichen Raum
- Verbindungen zwischen der Landwirtschaft und der Wirtschaft im ländlichen Raum im weiteren Sinne
- Öffentliche Güter und öffentliche Intervention
- Umsetzungsmechanismen in Bezug auf die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums
Ein Europäisches Evaluierungsnetzwerk für ländliche Entwicklung, das den Austausch von Fachwissen und die Ermittlung anerkannter Verfahren bei der Bewertung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums zum Ziel hat. Die Koordinierung dieses Netzwerks erfolgt durch einen Expertenausschuss für Bewertung.
Die Kontaktstelle
Die Kontaktstelle hat die Aufgabe, der Europäischen Kommission (Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung) technische Hilfestellung bei der Förderung des Europäischen Netzwerks für ländliche Entwicklung zu geben. Ihr obliegen insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Unterstützung des Koordinierungsausschusses, Leader-Unterausschusses und der thematischen Arbeitsgruppen
- Förderung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Netzwerk für ländliche Entwicklung, des Informationsaustausches, der Vernetzung und der Herausgabe von Veröffentlichungen
- Unterstützung bei der Analyse/Zusammenfassung von Programmen für die Entwicklung des ländlichen Raums und Begleitindikatoren
- Zusammenstellung und Verbreitung relevanter Erfahrungen im Bereich der Programmdurchführung
Rechtliche Grundlage des ENRD
Die wichtigsten Bestimmungen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums im Zeitraum 2007 bis 2013 sind in der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) festgelegt. Diese Bestimmungen gelten auch für die politischen Maßnahmen, die Mitgliedstaaten und Regionen zur Verfügung stehen. In der Verordnung wurden für die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums 2007 bis 2013 drei thematische und ein horizontaler Schwerpunkt festgelegt.
Kapitel II dieser Verordnung bezieht sich auf die technische Hilfestellung. In Artikel 68 wird Folgendes festgelegt: „Jeder Mitgliedstaat errichtet ein nationales Netzwerk für ländliche Räume , das die Organisationen und Verwaltungen umfasst, die im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums tätig sind“.
Ziel des gemäß Artikel 67 einzurichtenden Netzwerks mit dem Namen „Europäisches Netzwerk für ländliche Entwicklung“ ist das Fördern der Vernetzung dieser nationalen Netzwerke sowie Organisationen und Verwaltungen, die auf Gemeinschaftsebene im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums tätig sind.