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Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums

Schwerpunkte und Maßnahmen

Die strategischen Leitlinien beschreiben die schwerpunktmäßige Aufteilung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums in drei Hauptbereiche: Agrar- und Lebensmittelindustrie, Umwelt sowie allgemeine Wirtschaft und Bevölkerung im ländlichen Raum. Weitere Informationen zu den Leitlinien finden Sie hier. Die Leitlinien legen den Rahmen für die Strategien und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums fest, die auf Ebene der Mitgliedstaaten erstellt wurden. Die Programme beruhen auf vier Schwerpunkten.

Um die Ausgewogenheit der Strategie zu gewährleisten, ist für jeden thematischen Schwerpunkt ein Mindestfinanzierungsumfang erforderlich. Durch die vorgeschlagenen Mindestfinanzierungsanteile von 10 %, 25 % und 10 % für die Schwerpunkte 1, 2 bzw. 3 ist sichergestellt, dass jedes Programm zumindest die drei großen politischen Ziele widerspiegelt, doch sind die Prozentsätze wiederum so niedrig festgesetzt, dass den Mitgliedstaaten und Regionen eine hohe Flexibilitätsspanne bleibt (55 % der EU-Fördermittel), um nach Maßgabe ihrer Situation und ihrer Bedürfnisse den gewünschten politischen Schwerpunkt in den Vordergrund zu stellen. Für den LEADER-Schwerpunkt sind mindestens 5 % der EU-Fördermittel für jedes Programm reserviert (2,5 % für die neuen Mitgliedstaaten), wobei die LEADER-Ausgaben den drei politischen Zielen zugeordnet werden.

Die Politik (wie in der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates festgelegt) sieht eine Reihe von Instrumenten (Maßnahmen) vor, die den Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen und für die EU-Gelder zur Umsetzung integrierter Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums bereitgestellt werden können. Jeder Schwerpunkt wird mithilfe des Maßnahmenpakets umgesetzt.

Schwerpunkt 1 : Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Forst- und Landwirtschaft, einschließlich zahlreicher Maßnahmen im Hinblick auf Humanressourcen und Sachkapital im Agrar-, Forstwirtschafts- und Lebensmittelsektor (Förderung von Wissenstransfer und Innovationen) und Qualitätsproduktion.

Um alle Maßnahmen von Schwerpunkt 1 zu betrachten, klicken Sie hier.

Schwerpunkt 2: Verbesserung der ökologischen Situation und der Landschaft, einschließlich zahlreicher Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der natürlichen Ressourcen, zur Erhaltung von Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert in Land- und Forstwirtschaft sowie zur Erhaltung der Kulturlandschaften des ländlichen Raums in Europa

Um alle Maßnahmen von Schwerpunkt 2 zu betrachten, klicken Sie hier.

Schwerpunkt 3 : Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft durch Angebote zur Unterstützung der Entwicklung lokaler Infrastrukturen und von Humanressourcen in ländlichen Gebieten sowie Verbesserung der Bedingungen für Wachstum und Beschäftigung in allen Sektoren und Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeiten.

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Schwerpunkt 4 :Einführung von Möglichkeiten zur innovativen Führung durch lokale Bottom-up-Konzepte für die Entwicklung des ländlichen Raums auf der Basis der Erfahrungen mit Leader. Weitere Informationen zu Leader finden Sie hier.

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