Partnerschaftsverträge in Kurzfassung

Partnerschaftsverträge (PV) sind strategische Vereinbarungen zwischen der Europäischen Kommission und den EU-Mitgliedstaaten. Sie regeln die Ziele und Investitionsschwerpunkte der einzelnen Länder sowie die Verwendung von Fördermitteln aus den fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) 

Die ESI-Fonds stellen mit einem Gesamtetat in Höhe von 454 Milliarden EUR das wichtigste investitionspolitische Instrument der EU in der Programmperiode 2014-2020 dar. Die ESI-Fonds umfassen den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF), den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), den Europäischen Sozialfonds (ESFund den Kohäsionsfonds (KF). 

Für den ELER sind die wesentlichen Ergebniserwartungen und Programmvereinbarungen im Sinne der einzelnen Partnerschaftsverträge über den Link in der folgenden Liste einsehbar. *

* Bitte lesen Sie den Haftungsausschluss für Inhalte über Großbritannien.

 

  Österreich 
  Belgien 
  Bulgarien 
  Zypern 
  Kroatien 
  Tschechien 
  Dänemark 
  Estland 
  Finnland 
  Frankreich 
  Deutschland 
  Griechenland 
  Ungarn 
  Irland 
  Italien 
  Lettland 
  Litauen 
  Luxemburg 
  Malta 
  Niederlande 
  Polen 
  Portugal 
  Rumänien 
  Slowakei 
  Slowenien 
  Spanien 
  Schweden 
  Großbritannien 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die ungekürzte Fassung der Partnerschaftsverträge in der jeweiligen Landessprache sowie Kurzfassungen in Englisch finden Sie hier.