Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Bewertung der LE-Programme, damit verbundene Bewertungsaufgaben und die Anforderungen an die Berichterstattung sind im Rechtsrahmen der EU auf unterschiedlichen Ebenen dargelegt.

In den Basisrechtsakten sind die grundlegenden Anforderungen an die Bewertung der politischen Interventionen der EU in Form von operationellen Programmen erfasst. Bei der Bewertung der LE-Programme sind obligatorisch drei wesentliche Rechtsgrundlagen zu beachten.

Auf EU-Ebene: Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ESIF):

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates.

Auf der Ebene der Gemeinsamen Agrarpolitik: Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 über den Rahmen für die Begleitung und Bewertung der gesamten GAP:

  • Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008. 

Auf Ebene der zweiten Säule der GAP: Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über das Gemeinsame Begleitungs- und Bewertungssystem:

  • Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005. 

In den Durchführungsrechtsakten sind die Bestimmungen zur konkreten Durchführung der oben genannten Verordnungen dargelegt. Dies sind die wichtigsten Durchführungsrechtsakte im Kontext der Bewertung der LE-Programme:

In der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 808/2014 sind die Elemente des Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungssystems für die ländliche Entwicklung spezifiziert:

  • Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 808/2014 vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 834/2014 sind die Indikatoren zur Abschätzung der erzielten Erfolge, Wirkungen und Effizienz der GAP dargelegt und die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Übermittlung von Informationen an die Kommission zum Zweck der Begleitung und Bewertung spezifiziert.