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Ausblick auf die Vernetzung 2014–2020

Erweiterung und Stärkung der Rolle der Vernetzung

Die Vorschläge für die Vernetzung im Programmzeitraum 2014–2020 dienen der Stärkung der Vernetzung in der ländlichen Entwicklung. Sie sollen über die folgenden Netzwerke realisiert werden:

  1. das Europäische Netzwerk für ländliche Entwicklung (ENRD), das eine umfassende Plattform für die EU-Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums bietet und die Bewertungsfunktionen der Politik einschließt,
  2. das Netzwerk der Europäischen Innovationspartnerschaft für landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit (EIP), die als Brücke zwischen der Wissenschaft und der landwirtschaftlichen Entwicklung dienen soll, und
  3. 28 nationale Netzwerke für ländliche Räume (NRNs), die eine Hauptrolle bei der Unterstützung der Umsetzung der EPLRs spielen, die Einbindung der Interessengruppen in die ländliche Politik verstärken und mit der breiten Öffentlichkeit kommunizieren.

Zusammen werden diese Netzwerke alle wichtigen Interessengruppen des ländlichen Raums erreichen und einbeziehen, Innovation fördern, den Austausch bewährter Verfahren voranbringen, den Zugang zu Informationen verstärken und zur Verbesserung der Verwaltungsstrukturen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums beitragen. Partnerschaften wurden von der Europäischen Kommission als ein wichtiges Element zur Umsetzung der Strategie Europa 2020 erkannt. Die Partnerschaftsvereinbarungen und die EPLRs werden nach einem Konsultationsprozess erstellt. Die NRNs eignen sich als breite Konsultationsplattformen und können Schulungen anbieten, um die institutionellen Kapazitäten der Partner zu stärken.

  • Verbesserung der Koordinierungsmechanismen der Netzwerke und Erleichterung der Interaktion zwischen den verschiedenen Ebenen und Themen, dazu zählen:
  • die weitere Spezifizierung und Klärung der Rolle der NRN und ihrer Beziehung zu den EU-Netzwerken, sodass leichter Synergien zustande kommen und die Koordinierung auf EU-Ebene effizienter wird,
  • das Sicherstellen einer Arbeitsschnittstelle zwischen dem ENRD und der neuen Vernetzungsstelle der EIP, einschließlich gemeinsamer Verwaltungsstrukturen,
  • das Sicherstellen einer regelmäßigen Zusammenarbeit mit den Netzwerken der Fonds des Gemeinsamen Strategischen Rahmens [PDF ].
  • Verstärkte Einbindung der Zivilgesellschaft in die EU-Netzwerke, insbesondere durch das Sicherstellen enger Verbindungen zur Beratungsgruppe „Ländliche Entwicklung“ der GD AGRI.
  • Förderung eines flexibleren Ansatzes bei den ländlichen Netzwerken, damit diese sich an neue thematische Schwerpunkte anpassen, auf Bedürfnisse der Bevölkerung reagieren und die Ergebnisse der Bewertungen ihrer Aktivitäten berücksichtigen können.
  • Berücksichtigung der wichtigen Rolle der Beratungsdienste für Landwirte beim Agrarwissenstransfer und deren Nähe zu den Landwirten, Einbindung dieser in die Netzwerkaktivitäten durch zielgerichtetes Ansprechen der Berater oder der Beratungsorganisationen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene. Die Beratungsdienste als Teil der ländlichen Netzwerkstruktur (auf nationaler und EU-Ebene) würden auch eine Verbindung zu den europäischen und nationalen Forschungsnetzen zur Förderung der Innovation in der Landwirtschaft schaffen.

Diese Vorschläge werden zusammen mit den Zielen und Aufgaben der ländlichen Vernetzung im kommenden Programmzeitraum in Artikel 52, 53, 54 und 55 des Verordnungsvorschlags [PDF ] (19. Oktober 2011) über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) von 2014 bis 2020 näher ausgeführt. Hier [PDF ] finden Sie einen Überblick über die Rollen und Aufgaben des ENRD, des Netzwerks der EIP Agrar und der NRN, die den Vorschlägen entsprechen.


Zuletzt aktualisiert: 07/01/2014 | Oben