Bewertung der LE-Programme 2007-2013 > Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (LE-Programme) im Programmplanungszeitraum 2007-2013 bilden die auf der Webseite der GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung hinterlegten Dokumente:
https://ec.europa.eu/agriculture/rurdev/leg/index_de.htm
Anforderungen und Vorschriften der Bewertung
Für die Bewertung der LE-Programme sind zwei Verordnungen von besonderer Bedeutung:
Diese Verordnung legt in Kapitel VII (Begleitung und Bewertung) die Anforderungen an die Begleitung und Bewertung dar, einschließlich des Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmens (Artikel 80).
Diese Verordnung erläutert in Abschnitt 4 (Begleitung und Bewertung), Artikel 62 Absatz 1: „Die gemeinsamen Basis-, Output-, Ergebnis- und Wirkungsindikatoren für die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum sind in Anhang VIII der vorliegenden Verordnung aufgeführt. Diese Indikatorenliste bildet den Gemeinsamen Begleitungs- und Bewertungsrahmen im Sinne von Artikel 80 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005“.
Organisatorische Struktur
Die organisatorische Struktur des Europäischen Netzwerks für die ländliche Entwicklung und damit auch die Struktur des Evaluierungsnetzwerks, und seines Expertenausschusses für Bewertung ist im oben genannten Beschluss der Kommission (Artikel 5) dargelegt. Der Ausschuss begleitet die Arbeit des Evaluierungsnetzwerks, insbesondere die Förderung des Wissenstransfers und die Zusammenstellung bewährter Praktiken für die Bewertung der Politik zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums.