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Bewertung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum im Programmplanungszeitraum 2007-2013 > Bewertungskonzept

Auf Basis des identifizierten Bedarfs und der Lehren aus vorherigen Programmplanungszeiträumen hat sich der Bewertungsansatz im Programmplanungszeitraum 2007-2013 grundlegend verändert. Für die Begleitung und Bewertung aller Maßnahmen, die vom Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, wurde ein einheitlicher Rahmen entwickelt:

Der Gemeinsame Begleitungs- und Bewertungsrahmen (CMEF)
Laufende Bewertung
Kernelemente des Bewertungsverfahrens

Der Gemeinsame Begleitungs- und Bewertungsrahmen

Der Gemeinsame Begleitungs- und Bewertungsrahmen (CMEF) wurde als Orientierungshilfe für die Mitgliedstaaten zum Aufbau eines effektiveren Bewertungsverfahrens entwickelt. Er dient den Mitgliedstaaten als unterstützendes Instrument zur Fortschrittsüberprüfung in Bezug auf die nationalen und die Gemeinschaftsziele, zur Gewährleistung der Transparenz öffentlicher Ausgaben für die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (LE-Programme) und zur Steigerung der Gesamtleistung der Programme. Der CMEF ist als Handbuch verfasst, das in verschiedene Leitlinien für die Bewertung und Leitfäden zu gemeinsamen Indikatoren für Begleitung und Bewertung unterteilt ist.

Ziel des CMEF ist die Harmonisierung von Begleitung und Bewertung, die zeitnahe Definition und Quantifizierung gemeinsamer und programmspezifischer Indikatoren, die Verwendung eines Katalogs aus Gemeinsamen Bewertungsfragen auf der Grundlage der Gemeinschaftsprioritäten und –ziele sowie die Identifizierung des Bewertungsbedarfs und die Unterstützung des Kapazitätsaufbaus. Die Wirkungen werden während des Programmplanungszeitraums regelmäßig im Rahmen eines Verfahrens zur laufenden Bewertung begleitet und überprüft. Vor dem Hintergrund der strategischen Leitlinien der Gemeinschaft und der spezifischen Prioritäten der Mitgliedstaaten und Regionen werden die Wirkungen auf Programmebene bewertet, nachdem zuvor auf lokaler Ebene der Output und die Ergebnisse erhoben wurden.

Als Kernelement dieses Ansatzes wurde das Evaluierungsnetzwerk eingerichtet, das bewährte Praktiken ermitteln und zum Kapazitätsaufbau bei der Bewertung der LE-Programme beitragen soll. Das Evaluierungsnetzwerk fördert den Nutzen der Begleitung und Bewertung als Instrumente zur Formulierung und Umsetzung der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

Die Rechtsgrundlage für diesen Ansatz bilden die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und die Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

Laufende Bewertung

Die laufende Bewertung erstreckt sich auf alle Bewertungsaktivitäten der Mitgliedstaaten während des Programmplanungszeitraums. Dies umfasst die Ex-ante Bewertung (als Teil der Programmvorbereitung), die Halbzeitbewertung (2010) und die Ex-post-Bewertung (2015), sowie weitere Bewertungsaktivitäten, darunter auch die Wechselbeziehung der Bewertungsaktivitäten, das Erstellen und Verfeinern von Indikatoren, die Datenerfassung und die Gewährleistung eines angemessenen Kapazitätsaufbaus.

Die laufende Bewertung besteht aus drei großen Teilbereichen, die eng miteinander verknüpft sind und einen integrierten Ansatz zur Verbesserung der Bewertung und Programmumsetzung bilden:

  • Kontinuierliche Bewertungsaktivitäten auf Programmebene einschließlich jährlicher Berichterstattung. In den Jahren 2010 und 2015 enthalten die Berichte die Halbzeit- und die Ex-post-Bewertung;
  • Begleitung thematischer Studien, die auf Initiative der Kommission durchgeführt werden, detailliertere Untersuchungen zu spezifischen Maßnahmen, Schwerpunkten, geografischen Gebieten sowie, je nach Bedarf, Untersuchung spezifischer Aspekte der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums;
  • Ein Evaluierungsnetzwerk und eine unterstützende Infrastruktur für Mitgliedstaaten und/oder Regionen unter Federführung der Kommission. Diese Institution übernimmt die Funktion eines Helpdesk (für die Interpretation der Bewertungsleitlinien), unterstützt beim Kapazitätsaufbau und stellt eine Plattform für den methodologischen Wissensaustausch dar.

Die wichtigsten Ziele der laufenden Bewertung:

  • Zeitgerechte Erstellung und Quantifizierung der Baseline-Indikatoren und Zielwerte;
  • Verbesserte Verknüpfung von Begleitung und Bewertung im Hinblick auf die Datenerfassung und -bereitstellung;
  • Gewährleistung des Kapazitätsaufbaus von Beginn an;
  • Sicherstellung der Kontinuität der Bewertungsaktivitäten, d.h. regelmäßige Fortschrittsbewertung und jährliche Berichterstattung;
  • Unterstützung bei der Erstellung bewährter Praktiken;
  • Vorbereitung der Halbzeit- und der Ex-post-Bewertung (2010 und 2015).

Kernelemente des Bewertungsverfahrens

Wie in Artikel 84 Absatz 5 und Artikel 86 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1698/2005 des Rates festgeschrieben, tragen die Mitgliedstaaten und Programmregionen die Verantwortung für die Schaffung von Bewertungsverfahren für die laufende Bewertung und für die Bereitstellung personeller und finanzieller Ressourcen zur Durchführung der Bewertung.

Das Bewertungsverfahren erleichtert den Mitgliedstaaten und Programmregionen die Durchführung folgender Aufgaben:

  • Kontinuierlicher Kapazitätsaufbau und Austausch bewährter Praktiken für Interessenvertreter;
  • Überprüfung der Programmfortschritte gemessen an den Programmzielen;
  • Verbesserung der Programmqualität und -umsetzung;
  • Vorbereitung der Halbzeit- und Ex-post-Bewertung (durch kontinuierliche Datenerfassung, Entwicklung geeigneter Methoden etc.);
  • Prüfung von Vorschlägen zu Programmveränderungen;
  • Kontinuierlicher Rückmeldungsprozess durch jährliche Berichterstattung.

Das Verfahren zur laufenden Bewertung besteht aus zwei wesentlichen Aspekten, die im unten stehenden Schaubild verdeutlicht sind.

 

Verwaltungstechnischer Rahmen

Die Verwaltungsbehörden tragen die Verantwortung dafür, dass die Programmbewertungen im Einklang mit den entsprechenden Verordnungen und in Übereinstimmung mit dem CMEF durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, eine Lenkungsgruppe einzuberufen, die die Vertreter der verschiedenen Abteilungen repräsentiert. Die Aufgabe der Lenkungsgruppe besteht darin, die Evaluatoren bei ihrer Arbeit zu unterstützen und begleiten.

Die Ex-ante-Bewertung, die Halbzeit- und die Ex-post-Bewertungen müssen von unabhängigen Evaluatoren aus Behörden durchgeführt werden, die nicht direkt in die Umsetzung, Verwaltung und Finanzierung der Programme eingebunden sind. Unter der Voraussetzung, dass sie die Anforderungen an Unabhängigkeit und fachliche Kompetenz erfüllen, können die Evaluatoren auch öffentliche Institutionen sein. Es ist zulässig, dass derselbe Evaluator die Bewertung in allen Phasen des Programmplanungszeitraums vornimmt. Unter Umständen führt diese Vorgehensweise zu größerer Kontinuität und verringert die Kosten für die Bewertung.

Für jedes Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum muss ein Programmbegleitausschuss eingerichtet werden, allerdings ist es zulässig, dass Mitgliedstaaten mit regionalen Programmen nur einen nationalen Begleitausschuss ins Leben rufen. Die Aufgabe des Begleitausschusses besteht darin, (jährlich) die Aktivitäten zur laufenden Bewertung zu untersuchen und, falls erforderlich, den Verwaltungsbehörden Änderungsvorschläge für die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum zu unterbreiten. Die Zusammensetzung des Begleitausschusses aus fachlich geeigneten regionalen, lokalen oder anderen öffentlichen Behörden, Wirtschafts- oder Sozialpartnern oder Vertretern anderer kompetenter Organe (aus Gesellschaft, Nichtregierungsorganisationen etc.) obliegt den Mitgliedstaaten.

Indikatoren, Bewertungsfragen und Datenerfassung

Die Verwaltungsbehörde untersucht und überprüft alle Indikatoren und die zugehörigen Bewertungsfragen, und identifiziert somit den Bedarf an Informationsgewinnung, Datenerfassung und -analyse.

Da die Definition der Gemeinsamen Bewertungsfragen und Indikatoren des CMEF eine Anwendung in einer Vielzahl von Programmen zulässt, sollte die Verwaltungsbehörde, präzisere Indikatoren, Zielwerte und Bewertungsfragen (d.h. zusätzlich zu den gemeinsamen Indikatoren, Zielwerten und Bewertungsfragen) definieren, um den spezifischen Besonderheiten der Programme Rechnung zu tragen. Das Ziel ist es, die Bewertungsfragen im Zuge der Halbzeit- und Ex-post-Bewertung inhaltlich aussagekräftig und angemessen beantworten zu können.

Weitere Informationen

 

Präsentation: Neues Bewertungsverfahren für LE-Programme im Programmplanungszeitraum 2007-2013 – Europäisches Evaluierungsnetzwerk für ländliche Entwicklung; Zweijährliche Konferenz der European Evaluation Society, 1. – 3. Oktober 2008, Lissabon [PDF ]
Zuletzt aktualisiert: 26/06/2014 | Oben