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EU-Organisationen

Europäischer Verbraucherverband (BEUC)

Einführung

Das Ziel des Verbandes liegt darin, Verbraucherorganisationen der EU und anderer europäischer Länder zusammenzubringen, um die Interessen der europäischen Verbraucher bei der Ausarbeitung und Einführung von Richtlinien der Europäischen Union gegenüber Einrichtungen der Europäischen Union und anderen Einrichtungen zu verteidigen und zu vertreten.

Struktur, Hauptakteure und Partner

Der BEUC wurde 1962 von den Verbraucherorganisationen Belgiens, Luxemburgs, Frankreichs, der Niederlande, Italiens und Deutschlands gegründet. Nach einigen Jahren der Zusammenarbeit beschlossen diese Organisationen, einen europäischen Verband zu gründen.

Zu den Mitgliedern des BEUC zählen 42 unabhängige nationale Verbraucherverbände aus 31 europäischen Ländern (EU, EWR und Bewerberstaaten).

Prioritäten und Aktivitäten

Der BEUC überprüft alle Entscheidungen der EU und Entwicklungen, die Auswirkungen auf die Verbraucher haben könnten. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf acht Bereichen, die zu den Prioritäten der Mitglieder zählen: Energie & Nachhaltigkeit, Finanzdienstleistungen, Lebensmittel, Gesundheit, Sicherheit, Verbraucherverträge, digitales Umfeld, Zugang zum Recht.

Außerdem vertritt der BEUC im Entscheidungsprozess offiziell die Verbraucher. Der BEUC hat einen Sitz in der Beratungsgruppe für Europäischen Beratenden Verbrauchergruppe (ECCG) und die Experten unserer Mitgliedsorganisationen gehören verschiedenen Beratungsgruppen der Europäischen Kommission an, wie der Landwirtschaftlichen Beratungsgruppen der GD Landwirtschaft oder der Expertengruppe Zahlungsverkehrsmarkt (PSMEG) der GD Binnenmarkt.

Außerhalb Europas ist BEUC ein assoziiertes Mitglied der internationalen Verbraucherorganisation Consumer International (CI). Eine aktive Rolle spielt BEUC außerdem im Transatlantischen Verbraucherdialog (TACD).

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