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Die Strategieumsetzung

Wie wählt man aus den Projektanträgen die besten Projekte aus?

Festlegung der Rangfolge der Projektanträge

Der Projektbewertungsprozess einer LAG kann qualitativer Natur sein, aber es ist oftmals hilfreich, ein System zur Festlegung einer Rangfolge zu entwickeln. Eine weitverbreitete Methode ist die Vergabe von Punkten für jedes Auswahlkriterium, d.h. je höher die Punktzahl, umso besser die Umsetzung. Die Punktevergabe kann von den Mitarbeitern durchgeführt werden oder vom Vorstand bzw. dem Unterausschuss für die Projektbewertung diskutiert werden. Die Gesamtpunktzahl, die ein Projekt erreicht, ist beim Vergleich und bei der Festlegung der Rangfolge hilfreich.

Thematische Aufrufe zur Einreichung von Projektvorschlägen

Die meisten LAG rufen fortlaufend zur Einreichung von Projektvorschlägen auf und haben ebenfalls einen regelmäßigen (z. B. monatlichen) Rhythmus für die Projektbewertung und Entscheidungsfindung. Dadurch ist es schwierig, die Qualität der Bewerbungen der verschiedenen Bewertungssitzungen untereinander zu vergleichen. Durch die Organisation von thematischen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen, insbesondere zu Themen, bei denen die Ressourcen knapp sind und nur wenige Projekte während des gesamten Programmplanungszeitraums durchgeführt werden können, kann das Problem umgangen werden.

Risikoanalyse

Viele Projektanträge sehen auf dem Papier großartig aus, aber die Bewerber oder die Bewerberorganisationen sind einfach nicht in der Lage, diese Projekte umzusetzen. Es ist daher die Aufgabe der Mitarbeiter der LAG, sich umfassend über die Bewerber zu informieren, eine einfache Risikoanalyse durchzuführen und Informationen, die die Entscheidungsfindung beeinflussen könnten, an den Vorstand der LAG weiterzugeben. Die folgenden Punkte sollten mindestens überprüft werden und können auch über Anlagen zum Projektantrag abgefragt werden:

  • die aktuellste Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz sowie der neueste Jahresbericht des Bewerbers
  • Nachweis der Barliquidität
  • Umsatzsteuerstatus
  • Registereintrag, Satzung der Bewerberorganisation sowie zeichnungsberechtigte Personen
  • Protokoll der Sitzung, bei der die Organisation beschlossen hat, sich für eine Förderung im Rahmen von LEADER zu bewerben
  • gegebenenfalls die Leistung/Ergebnisse früherer durch öffentliche Mittel geförderter Entwicklungsprojekte
  • bei Bedarf: Baugenehmigungen oder Genehmigungen für Umweltschutzarbeit der zuständigen Behörden
  • bei Bedarf: Mietvertrag oder Nachweis des Eigentums bei Bau- und Umweltschutzprojekten

Flexibilitätsbedürfnis

Innovation erfordert risikobereite Entscheidungsfindung. Manchmal kommen die besten Ideen ganz unverhofft und niemand hätte diese im Vorfeld erahnen können. Die LEADER-Strategien müssen aus diesem Grund so flexibel sein, dass auch die innovativsten Projektideen darin aufgenommen werden können, selbstverständlich nachdem geprüft wurde, ob diese im Rahmen des nationalen Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums rechtlich möglich sind.

Zuletzt aktualisiert: 22/11/2012 | Oben