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Die Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Welche Grundvoraussetzungen muss eine LAG erfüllen?

Die Kriterien einer LAG

In der Gesetzgebung der EU sind bestimmte Kriterien für die lokalen Aktionsgruppen über die nationalen Verwaltungsbehörden verankert:

  1. Gebietsdefinition

    Das Gebiet, in dem die LAG tätig ist, muss eindeutig und verbindlich in der Satzung der LAG und der Strategie festgelegt sein. Die Grenzen des Gebiets der LAG müssen nicht notwendigerweise genauso verlaufen, wie die Grenzen des jeweiligen Verwaltungsgebiets. Ein Gebiet kann nur zu einer LAG gehören.

  2. Ausreichende Ressourcen

    Die Definition des Gebiets der LAG muss aufzeigen, dass ausreichend finanzielle Ressourcen und Humanressourcen zur Verfügung stehen. Die LEADER-Maßnahmen müssen auf ländliche Gebiete ausgerichtet sein.

  3. Handlungsfähiger Akteur

    Die LAG muss ein handlungsfähiger Akteur sein (d.h. ein eingetragener Verein usw.). Alle Akteure des Gebiets müssen die Möglichkeit haben, der LAG beitreten zu können (die Satzung kann bestimmte Akteure nicht ausschließen). Die LAG muss genügend Mitglieder haben und es muss ein breitgefächertes Spektrum an Mitgliedern vorhanden sein. Unter den Mitgliedern sind Vertreter der öffentlichen Verwaltung, der Unternehmen, Gemeinden und der lokalen Bevölkerung.

  4. Prinzip der öffentlich-privaten Partnerschaft

    Die Regelungen zur Entscheidungsfindung des Vorstands müssen dem Prinzip der öffentlich-privaten Partnerschaft entsprechen, wobei dem privaten Sektor mehr Gewicht gegeben wird: Es muss mindestens die Hälfte der Stimmen aus dem privaten Sektor kommen. Dieses Prinzip muss außerdem in der Satzung der LAG festgehalten werden.

  5. Kenntnisse bei der Verwaltung öffentlicher Mittel

    Die LAG muss in ihrer Satzung und Strategie darlegen, wie sie sich intern selbst organisiert und die erforderlichen wirtschaftlichen Kenntnisse und die Kenntnisse zur Verwaltung öffentlicher Mittel erwirbt.

FG1:
Bericht zur Umsetzung des Bottom-up-Ansatzes

SCHON GEWUSST?
In Finnland sind die Vorstände der lokalen Aktionsgruppen in drei Teile geteilt: öffentlich, privat und unabhängig. Auf diese Weise haben die Menschen im ländlichen Raum einen leichteren Zugang zu den Vorständen der lokalen Aktionsgruppen.

Zuletzt aktualisiert: 13/11/2012 | Oben